Lizenzgebern
Lizenzgebern sind Personen oder Organisationen, die das Eigentum an einem geistigen Gut besitzen und Dritten Nutzungsrechte daran einräumen. Dazu zählen Software, Patente, Marken, Texte, Musikwerke oder Know-how. Sie bleiben Eigentümer des Guts und gewähren den Lizenznehmern gegen Entgelt oder andere Gegenleistungen zeitlich begrenzte Nutzungsrechte. Die Lizenznehmer sind die Empfänger dieser Rechte.
Der Umfang des Nutzungsrechts wird vertraglich festgelegt. Wichtige Punkte sind Gebiet (Territory), Verwendungszweck (Feld der Nutzung),
In Lizenzverträgen werden üblicherweise der Umfang der Nutzungsrechte, Laufzeit, Vergütung, Qualitätskontrollen, Unterlizenzierungsrechte, Gewährleistung, Haftung und Beendigung
Rechtliche Aspekte: Lizenzgeber sollten nachweisen können, dass sie die notwendigen Rechte besitzen, und die Vereinbarung rechtlich