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Landbeständen

Landbestände bezeichnet im Allgemeinen die Gesamtheit des Landbesitzes oder der Landflächen, die von einer Person, einer Organisation oder einer Behörde gehalten, verwaltet oder kontrolliert werden. Der Begriff wird sowohl in der Landwirtschaft als auch in der Immobilienwirtschaft verwendet und umfasst in der Regel landwirtschaftliche Nutzflächen, Waldflächen sowie weitere bebaute oder unbebaute Bodenflächen. Unterschieden wird häufig nach Eigentum (Privat-, Staats- oder Körperschaftseigentum) und nach Nutzungsarten (Eigentum, Pacht, Nutzungsrecht). Für landwirtschaftliche Betriebe gehört zum Landbestand neben selbst genutzten Flächen oft auch gepachtetes Land, das wirtschaftlich dem Betrieb dient.

Die Erfassung und Beschreibung von Landbeständen erfolgt überwiegend in Flächenmaßen, typischerweise in Hektar, gelegentlich auch in

Bedeutung und Anwendungen: Landbestände dienen der Vermögensbewertung, der Planung von Flächennutzungen, der Bewirtschaftung von Ressourcen und

Quadratkilometern
oder
als
Prozentsatz
der
regionalen
Gesamtfläche.
Rechtsverbindliche
Informationen
ergeben
sich
aus
Grundbüchern
und
Katasterdaten,
während
statistische
Landbestandsdaten
oft
von
landwirtschaftlichen
oder
vermessungstechnischen
Behörden
bereitgestellt
werden.
Erhebungen
unterscheiden
Nutzungsarten
(Landwirtschaft,
Forst,
Siedlungs-
oder
Industrieflächen)
und
berücksichtigen
Veränderungen
durch
Erwerb,
Veräußerung,
Pachtung,
Umnutzung
oder
Flächenkonzentration.
der
Raumordnung.
Politische
Aspekte
umfassen
Agrar-,
Forst-
und
Raumordnungspolitik,
Bodenpreise,
Flächenkonkurrenz
und
ökologische
Ziele
wie
Biodiversitätsschutz
und
Klimawandelanpassung.
Herausforderungen
ergeben
sich
aus
Fragmentierung,
Demografie,
Erbfolgeregelungen
und
dem
Druck
steigender
Bodenwerte.