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Erbfolgeregelungen

Erbfolgeregelungen beschreiben, wie Vermögenswerte eines Vermissten oder Verstorbenen unter den vorgesehenen Erben verteilt werden. Sie umfassen die gesetzliche Erbfolge, die durch Testamente oder Erbverträge gestaltbare verfügbare Erbfolge, sowie vermächtnisbezogene Anordnungen und die Bildung von Erbengemeinschaften. Ziel ist eine nachvollziehbare und gerechte Abwicklung des Nachlasses unter den Erben.

Die gesetzliche Erbfolge kommt zur Anwendung, wenn keine gültige letztwillige Verfügung besteht. Sie ordnet die Erben

Verfügbares Erbrecht umfasst Testamente und Erbverträge, mit denen der Erblasser Erben festlegt, Vermächtnisse bestimmt oder Verteilungen

Der Pflichtteil schützt gesetzliche Erben, insbesondere Kinder und Ehegatten. Er entspricht der Hälfte desjenigen Anteils, der

Erbengemeinschaften entstehen, wenn mehrere Erben gemeinsam den Nachlass verwalten und aufteilen müssen; oft bedarf es gerichtlicher

nach
Ordnungen:
In
der
ersten
Ordnung
stehen
Abkömmlinge
(Kinder,
Enkel);
in
der
zweiten
Ordnung
Eltern
und
deren
Abkömmlinge;
in
der
dritten
Ordnung
Großeltern
und
deren
Abkömmlinge.
Der
Ehegatte
oder
Lebenspartner
wird
je
nach
Anzahl
weiterer
Erben
und
Konstellation
zusätzlich
bedacht.
Die
tatsächliche
Teilung
richtet
sich
nach
der
Anzahl
der
Erben
und
deren
Verwandtschaft;
in
jedem
Fall
gelten
Pflichtteile
zugunsten
bestimmter
Erben.
abweichend
von
der
gesetzlichen
Regelung
anordnet.
Dabei
dürfen
Pflichtteilansprüche
gesetzter
Erben
nicht
gänzlich
ausgeschlossen
werden.
dem
betroffenen
Erben
nach
gesetzlicher
Erbfolge
zustünde.
Pflichtteilsergänzungsansprüche
können
entstehen,
wenn
der
Erblasser
zu
Lebzeiten
Vermögenswerte
zu
Last
der
Pflichtteilsberechtigten
übertragen
hat.
oder
außergerichtlicher
Teilung,
wenn
Einigung
scheitert.
Zudem
fließen
Erbschaftsteuer-Freibeträge
und
Steuersätze
in
die
Gesamtberechnung
des
Erbfalls
ein.