Pflichtteilsberechtigten
Pflichtteilsberechtigte bezeichnet Personen, die einen gesetzlich garantierten Anspruch auf den Pflichtteil des Nachlasses haben. Der Pflichtteil ist ein gesetzlich festgelegter Mindestanteil am Erbe, der dem jeweiligen Pflichtteilsberechtigten auch dann zusteht, wenn der Erblasser dies durch letztwillige Verfügung eingeschränkt oder entzogen hat.
Zu den typischen Pflichtteilsberechtigten gehören der überlebende Ehegatte und die Abkömmlinge des Verstorbenen (Kinder, Adoptivkinder; Enkelkinder
Der Pflichtteilanspruch entsteht unabhängig von der Verfügung von testamentarischen Verfügungen und dient dem Schutz naher Familienangehöriger.
Rechtsdurchsetzung und Verjährung erfolgen durch das Nachlassgericht oder den Erben gegenüber dem Pflichtteilsberechtigten. Der Anspruch kann