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Kreditvertrags

Kreditvertrag, auch Kreditverträge im Plural, ist ein zivilrechtlicher Vertrag, durch den ein Gläubiger dem Schuldner Geld oder andere liquide Mittel zu dessen Nutzung überlässt. Der Schuldner verpflichtet sich, den geliehenen Betrag nebst Zinsen und ggf. weiteren Gebühren zurückzuzahlen. Kreditverträge können verschiedene Formen haben, etwa Darlehensverträge, revolvierende Kredite oder Dispositionskredite, und werden sowohl von Privatpersonen als auch von Unternehmen genutzt.

Zu den wesentlichen Vertragsbestandteilen gehören der geliehene Betrag (Darlehen), der Zinssatz und die Berechnungsmethode, der Tilgungsplan,

Der rechtliche Rahmen ergibt sich hauptsächlich aus dem BGB, insbesondere den Vorschriften zu Darlehens- und Kreditverträgen.

In der Praxis finden Kreditverträge Anwendung bei Konsumfinanzierungen, Immobilienfinanzierungen, Unternehmensfinanzierungen und kurzfristigen Kreditbedarfen. Die Konditionen, Laufzeiten

die
Laufzeit
und
etwaige
Gebühren.
Ergänzend
können
Sicherheiten
(Sachenpfand,
Bürgschaften)
sowie
Vereinbarungen
zu
vorzeitiger
Rückzahlung,
Tilgungsänderungen
oder
Verzugsfolgen
vereinbart
werden.
Je
nach
Ausgestaltung
kann
der
Kredit
auch
mit
variabler
Verzinsung,
Festzins
oder
Tilgungsbeschränkungen
versehen
sein.
Bei
Verbraucherkreditverträgen
gelten
zusätzlich
besondere
Schutzvorschriften,
Informationspflichten
und,
in
bestimmten
Konstellationen,
Widerrufs-
oder
Rückgaberechte.
Banken
und
andere
Kreditgeber
können
zudem
den
Anforderungen
der
Bankaufsicht
(z.
B.
KWG)
unterliegen,
insbesondere
bei
gewerblichen
oder
größeren
Kreditgeschäften.
Allgemein
umfasst
der
Rahmen
auch
Regeln
zur
Kreditwürdigkeit,
Transparenz
der
Kosten
sowie
zum
Datenschutz.
und
Sicherheiten
variieren
stark
je
nach
Zweck,
Bonität
des
Schuldners
und
vertraglich
vereinbarten
Regelungen.