Kompatibilitätsmängel
Kompatibilitätsmängel, im deutschen Recht auch Sachmängel genannt, beschreiben eine Abweichung zwischen dem Ist-Zustand einer Sache und dem vertraglich vereinbarten Soll-Zustand. Dies kann sich in verschiedenen Aspekten äußern. Ein zentraler Aspekt ist die mangelnde Eignung der Sache für die vertraglich vorausgesetzte oder die gewöhnliche Verwendung. Beispielsweise wenn ein Auto, das für den Transport von Lasten verkauft wurde, nicht über ausreichend Ladefläche verfügt oder ein Werkzeug für den vorgesehenen Zweck unbrauchbar ist.
Des Weiteren liegen Kompatibilitätsmängel vor, wenn die Sache nicht die Eigenschaften aufweist, die der Käufer nach
Die rechtlichen Konsequenzen von Kompatibilitätsmängeln sind vielfältig und richten sich nach dem jeweiligen Gewährleistungsrecht. In der