Home

Kollektivverträge

Kollektivverträge sind Vereinbarungen zwischen Arbeitgeberverbänden oder einzelnen Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretungen, meist Gewerkschaften. Sie regeln Arbeitsbedingungen in einer Branche oder in einem Unternehmen, darunter Löhne, Arbeitszeit, Urlaubsregelungen, Überstunden, Zuschläge und Weiterbildung. Ziel ist es, verbindliche, faire Mindeststandards festzulegen und die Arbeitsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu stabilisieren.

Die Verträge unterscheiden in der Regel zwischen branchenspezifischen Tarifverträgen und betriebsbezogenen Tarifverträgen. Branchenspezifische Tarifverträge gelten oft

Inhaltlich regeln Kollektivverträge Löhne oder Entgelte, Lohntabellen, Arbeitszeitmodelle, Abgeltung von Überstunden, Urlaub, Kündigungsfristen, Probezeit und Sicherheits-

Tarifverträge haben befristete Laufzeiten und werden regelmäßig neu verhandelt. In einigen Ländern können Sozialpartner oder der

Kollektivverträge ergänzen das nationale Arbeitsrecht, ersetzen es aber nicht. Sie schaffen praxisnahe Rahmenbedingungen, müssen jedoch gesetzliche

für
alle
Unternehmen
einer
Branche,
während
betriebliche
Verträge
nur
für
das
jeweilige
Unternehmen
oder
eine
Unternehmensgruppe
gelten.
Die
Parteien
sind
Arbeitgeberverbände
oder
einzelne
Arbeitgeber
auf
der
einen
Seite
und
Gewerkschaften
oder
Arbeitnehmervertretungen
auf
der
anderen.
sowie
Weiterbildungsvorgaben.
Sie
können
auch
Regelungen
zu
Berufsbildern,
Zuschlägen,
Prämien
und
Tarifverstößen
enthalten.
Staat
bestimmte
Verträge
allgemeinverbindlich
erklären,
wodurch
sie
auch
für
Nichtmitglieder
oder
nicht
tarifgebundene
Unternehmen
gelten.
Mindeststandards
beachten
und
dürfen
Arbeitnehmerrechte
nicht
einschränken.
Streitigkeiten
über
Auslegung
oder
Anwendung
werden
oft
durch
Schlichtung,
Schiedsverfahren
oder
Gewerkschaften
geklärt.