Kollektivverträge
Kollektivverträge sind Vereinbarungen zwischen Arbeitgeberverbänden oder einzelnen Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretungen, meist Gewerkschaften. Sie regeln Arbeitsbedingungen in einer Branche oder in einem Unternehmen, darunter Löhne, Arbeitszeit, Urlaubsregelungen, Überstunden, Zuschläge und Weiterbildung. Ziel ist es, verbindliche, faire Mindeststandards festzulegen und die Arbeitsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu stabilisieren.
Die Verträge unterscheiden in der Regel zwischen branchenspezifischen Tarifverträgen und betriebsbezogenen Tarifverträgen. Branchenspezifische Tarifverträge gelten oft
Inhaltlich regeln Kollektivverträge Löhne oder Entgelte, Lohntabellen, Arbeitszeitmodelle, Abgeltung von Überstunden, Urlaub, Kündigungsfristen, Probezeit und Sicherheits-
Tarifverträge haben befristete Laufzeiten und werden regelmäßig neu verhandelt. In einigen Ländern können Sozialpartner oder der
Kollektivverträge ergänzen das nationale Arbeitsrecht, ersetzen es aber nicht. Sie schaffen praxisnahe Rahmenbedingungen, müssen jedoch gesetzliche