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Arbeitnehmervertretungen

Arbetnehmervertretungen sind Gremien oder Organisationen, die von Beschäftigten gewählt werden, um deren Interessen in Unternehmen, Organisationen oder Branchen zu vertreten. Sie arbeiten auf betrieblicher Ebene und können je nach Rechtsordnung unterschiedliche Bezeichnungen und Aufgaben haben.

In Deutschland ist der Betriebsrat das zentrale Organ der Arbeitnehmervertretung auf Unternehmensebene. Er wird in Betrieben

Auch in Österreich existieren Betriebsräte sowie Jugend- und Lehrlingsvertretungen (JAV) und weitere Formen der Personalvertretung. In

Zu den typischen Aufgaben zählen Informations- und Beratungsrechte, Mitbestimmungsrechte in personellen, sozialen und wirtschaftlichen Fragen, Verhandlungen

Arbeitnehmervertretungen arbeiten oft eng mit Gewerkschaften zusammen, die als übergeordnete Interessenvertretung Tarifverhandlungen führen. Die konkrete Ausgestaltung,

mit
einer
bestimmten
Anzahl
von
Arbeitnehmern
gewählt
und
hat
Informations-
und
Mitbestimmungsrechte
in
personellen,
sozialen
und
wirtschaftlichen
Angelegenheiten.
Größere
Unternehmen
können
zudem
eine
paritätisch
besetzte
Aufsichtsräte
mit
Arbeitnehmervertretern
haben,
die
die
Mitbestimmung
auf
Ebene
der
Unternehmensführung
sicherstellen.
der
Schweiz
fehlen
flächendeckende
gesetzliche
Betriebsräte;
stattdessen
bestehen
häufig
freiwillige
Arbeitnehmervertretungen,
sowie
branchen-
oder
unternehmensweite
Vereinbarungen
im
Rahmen
der
Sozialpartnerschaft.
über
Arbeitsbedingungen,
Arbeitszeiten,
Kündigungen
und
Umstrukturierungen
sowie
die
Ausarbeitung
von
Betriebsvereinbarungen
und
Sozialplänen.
Rechte
und
Pflichten
variieren
jedoch
je
nach
Land,
Branche,
Unternehmensgröße
und
Rechtslage.