Sozialpartner
Der Begriff Sozialpartner bezeichnet in der Arbeitswelt die zentralen Organisationen auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite, die in Tarifverhandlungen und in der Gestaltung der Arbeitsbeziehungen zusammenarbeiten. Sozialpartner arbeiten in vielen Ländern des deutschen Sprachraums, insbesondere in Deutschland, Österreich und der Schweiz, und bilden ein Kooperationsnetzwerk aus Arbeitgeberverbänden, Wirtschaftskammern und Gewerkschaften. Ihre Hauptaufgaben bestehen in der Aushandlung von Tarifverträgen, die Löhne, Arbeitszeiten, Urlaub, Arbeitsbedingungen und betriebliche Sicherheitsstandards regeln, sowie in der Mitgestaltung sozialpolitischer Reformen und in der Konfliktbewältigung außerhalb von Gerichtsverfahren.
In Deutschland sind die Sozialpartner in der Regel bipartit: Arbeitgeberverbände vertreten die Betriebe, Gewerkschaften die Beschäftigten.
Kritisch wird oft diskutiert, ob der Einfluss von Verbänden zu Verzögerungen oder zu Ungleichgewichten führt, doch