Home

Sozialpartner

Der Begriff Sozialpartner bezeichnet in der Arbeitswelt die zentralen Organisationen auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite, die in Tarifverhandlungen und in der Gestaltung der Arbeitsbeziehungen zusammenarbeiten. Sozialpartner arbeiten in vielen Ländern des deutschen Sprachraums, insbesondere in Deutschland, Österreich und der Schweiz, und bilden ein Kooperationsnetzwerk aus Arbeitgeberverbänden, Wirtschaftskammern und Gewerkschaften. Ihre Hauptaufgaben bestehen in der Aushandlung von Tarifverträgen, die Löhne, Arbeitszeiten, Urlaub, Arbeitsbedingungen und betriebliche Sicherheitsstandards regeln, sowie in der Mitgestaltung sozialpolitischer Reformen und in der Konfliktbewältigung außerhalb von Gerichtsverfahren.

In Deutschland sind die Sozialpartner in der Regel bipartit: Arbeitgeberverbände vertreten die Betriebe, Gewerkschaften die Beschäftigten.

Kritisch wird oft diskutiert, ob der Einfluss von Verbänden zu Verzögerungen oder zu Ungleichgewichten führt, doch

Die
Tarifverträge
(oft
branchenspezifisch)
legen
Mindeststandards
fest
und
wirken
auch
auf
betriebliche
Vereinbarungen
aus.
Betriebsräte
vertreten
die
Arbeitnehmervertretung
auf
Unternehmensebene
und
arbeiten
eng
mit
den
Sozialpartnern
zusammen.
In
Österreich
und
der
Schweiz
übernehmen
ebenfalls
Gewerkschaften
die
Arbeitnehmerseite
und
Arbeitgeberorganisationen
oder
Wirtschaftskammern
die
Arbeitgeberseite;
hier
wie
dort
spielen
Sozialpartner
eine
zentrale
Rolle
in
der
Sozialpartnerschaft,
also
in
der
Zusammenarbeit
von
Staat,
Arbeitgebern
und
Arbeitnehmern
im
Bereich
Arbeits-
und
Sozialpolitik.
Befürworter
verweisen
auf
Stabilität,
Sozialpartnerschaft
und
bessere
Arbeitsmarktanpassungen.
Beispiele
für
Tarifverträge
finden
sich
in
Branchen
wie
Metall,
Chemie,
Handel
oder
öffentlicher
Dienst,
oft
mit
flächendeckender
Geltung
oder
Landes-/Regionsebene.