Kapitalgesellschaftsregelungen
Kapitalgesellschaftsregelungen umfassen die Rechtsvorschriften, die die Rechtsformen Kapitalgesellschaften betreffen, insbesondere die Gesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit wie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Aktiengesellschaft (AG) und die Europäische Gesellschaft (SE). Diese Regelungen betreffen Gründung, Haftung, Organisation, Kapitalaufbringung, Gewinnverwendung, Transparenz und Aufsicht. Kapitalgesellschaften unterscheiden sich durch beschränkte Haftung der Gesellschafter und eine separierte Rechts- sowie Vermögenssphäre.
Gründung und Kapital bringen Verantwortung mit sich: Die Gründung erfolgt durch notarielle Verträge bzw. Satzungen und
Organe und Governance: Die interne Organisation richtet sich nach der Rechtsform. Eine GmbH verfügt typischerweise über
Rechte, Pflichten und Kapitalerhaltung: Gesellschafter haben Stimmrechte, Anspruch auf Dividende und Mitwirkungsrechte bei Kapitalmaßnahmen. Kapitalerhaltungsvorschriften sichern
Berichterstattung und Aufsicht: Jahresabschlüsse, Lageberichte (bei bestimmten Größen) und Offenlegungspflichten zählen zu den Kernpflichten. Größere oder
Insolvenz und EU-Rahmen: Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung besteht eine Insolvenzanmeldepflicht. EU-Recht, insbesondere die SE-Verordnung, beeinflusst grenzüberschreitende