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Kapitalgesellschaftsregelungen

Kapitalgesellschaftsregelungen umfassen die Rechtsvorschriften, die die Rechtsformen Kapitalgesellschaften betreffen, insbesondere die Gesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit wie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Aktiengesellschaft (AG) und die Europäische Gesellschaft (SE). Diese Regelungen betreffen Gründung, Haftung, Organisation, Kapitalaufbringung, Gewinnverwendung, Transparenz und Aufsicht. Kapitalgesellschaften unterscheiden sich durch beschränkte Haftung der Gesellschafter und eine separierte Rechts- sowie Vermögenssphäre.

Gründung und Kapital bringen Verantwortung mit sich: Die Gründung erfolgt durch notarielle Verträge bzw. Satzungen und

Organe und Governance: Die interne Organisation richtet sich nach der Rechtsform. Eine GmbH verfügt typischerweise über

Rechte, Pflichten und Kapitalerhaltung: Gesellschafter haben Stimmrechte, Anspruch auf Dividende und Mitwirkungsrechte bei Kapitalmaßnahmen. Kapitalerhaltungsvorschriften sichern

Berichterstattung und Aufsicht: Jahresabschlüsse, Lageberichte (bei bestimmten Größen) und Offenlegungspflichten zählen zu den Kernpflichten. Größere oder

Insolvenz und EU-Rahmen: Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung besteht eine Insolvenzanmeldepflicht. EU-Recht, insbesondere die SE-Verordnung, beeinflusst grenzüberschreitende

die
Eintragung
in
das
Handelsregister.
Mindestkapitalvoraussetzungen
variieren
je
Rechtsform:
GmbH
25.000
EUR
Stammkapital;
AG
50.000
EUR
Aktienkapital;
SE
mindestens
120.000
EUR
Grundkapital.
Das
Kapital
dient
als
Haftungsmasse.
Geschäftsführer
und
Gesellschafterversammlung;
ein
Aufsichtsrat
ist
optional.
Eine
AG
hat
Vorstand
und
Aufsichtsrat;
eine
SE
regelt
ihre
Leitung
über
ein
Verwaltungsorgan
und
ein
Aufsichtsorgan.
Haupt-
bzw.
Gesellschafterversammlungen
entscheiden
über
Kapitalmaßnahmen,
Satzungsänderungen,
Gewinnverwendung
und
andere
grundlegende
Beschlüsse.
das
Stammkapital
und
schützen
Gläubiger.
Vergütungs-
und
Ausschüttungspolitik
unterliegt
gesetzlichen
und
satzungsmäßigen
Vorgaben.
börsennotierte
Gesellschaften
unterliegen
umfangreicher
Prüfung
durch
Wirtschaftsprüfer
und
müssen
Konzernabschlüsse
erstellen.
Rechtsformen
und
Kapitalstrukturen.