Installationsrecht
Installationsrecht bezeichnet die Gesamtheit der Rechtsnormen, die die Planung, Genehmigung, Ausführung, den Betrieb und die Instandhaltung technischer Installationen in Gebäuden regeln. Dazu gehören elektrischen Anlagen, Sanitär-, Heizungs- und Lüftungsinstallationen, Gasinstallationen sowie weitere gebäudetechnische Einrichtungen. Das Installationsrecht verortet sich im Spannungsfeld von Bau-, Sicherheits- und Technikrecht und umfasst sowohl öffentlich-rechtliche Vorgaben als auch zivilrechtliche Aspekte wie Werkverträge, Haftung und Gewährleistung.
Kerninhalte sind unter anderem Lizenz- und Qualifikationspflichten für Installateurinnen und Installateure, Zulassung und Überwachung von Betrieben,
Der praktische Ablauf umfasst Planung durch Bauherren oder Betreiber, Ausschreibung und Beauftragung zulässiger Fachbetriebe, behördliche oder
regional variiert der Rechtsrahmen je nach Land (z. B. Deutschland, Österreich, Schweiz), doch gilt allgemein, dass