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Herkunftsnachweise

Herkunftsnachweise sind Dokumente, mit denen der Ursprung von Gütern nachgewiesen wird. Sie dienen vor allem der Zollabwicklung und der Feststellung von Zoll- bzw. Präferenzrechten bei internationalen Lieferungen. Je nach Rechtsordnung kann der Herkunftsnachweis die Form eines Zertifikats, einer Origin Declaration oder einer formellen Erklärung auf der Handelsrechnung haben.

In der Europäischen Union spielt der Herkunftsnachweis eine zentrale Rolle bei Präferenzzöllen im Rahmen von Handelsabkommen.

Der Herkunftsnachweis dient mehreren Zwecken: Er ermöglicht Zollbehörden die Bestimmung des Zollsatzes, er erleichtert die Inanspruchnahme

Der Prozess der Beschaffung erfolgt typischerweise über die zuständige Behörde oder eine befugte Handelskammer. Exportierende Unternehmen

Geeignete
Zertifikate
sind
zum
Beispiel
das
Bewegungsscheine
EUR.1
(Movement
Certificate)
oder,
in
bestimmten
Fällen,
Form
A
im
Rahmen
der
Generalisierten
Sonderregelung
(GSP).
Oft
kann
der
Ursprung
auch
durch
eine
Origin
Declaration
auf
der
Handelsrechnung
nachgewiesen
werden,
sofern
die
Voraussetzungen
erfüllt
sind
und
der
Importeur
das
bevorzugte
Behandlungsrecht
beantragt.
von
Zollvergünstigungen,
unterstützt
statistische
Erhebungen
und
kann
auch
für
andere
handelspolitische
oder
regulatorische
Zwecke
herangezogen
werden.
Dabei
unterscheidet
man
grundsätzlich
zwischen
Ursprung
(woher
die
Ware
tatsächlich
stammt)
und
nicht-präferenziellem
Ursprung
(für
allgemeine
Zollzwecke
und
Kennzeichnungsregeln).
beantragen
das
Zertifikat,
reichen
Nachweise
über
Herkunft
und
Wert
der
Vormaterialien
ein
und
erhalten
das
Herkunftsnachweis-Dokument,
das
der
Ware
beigefügt
wird
oder
der
kommerziellen
Rechnung
beigefügt
ist.
Die
Gültigkeit
variiert
je
nach
Regelwerk
und
Vertrag.