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Zollvergünstigungen

Zollvergünstigungen sind Reduktionen oder Befreiungen von Zöllen und anderen Einfuhrabgaben, die von Staaten oder im Rahmen internationaler Abkommen gewährt werden. Sie dienen dazu, bestimmte wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Ziele zu fördern, etwa die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, die Entwicklung von Partnerländern, die Förderung von Bildung oder humanitäre Hilfe.

Zu den gängigsten Formen gehören Präferenz- oder Vorzugszölle, wie sie durch Freihandelsabkommen oder das Allgemeine Präferenzsystem

Die Anwendung erfolgt in der Praxis über Zollanträge, in denen Art der Ware, Herkunft, Verwendungszweck, Gültigkeitsdauer

Zollvergünstigungen beeinflussen den internationalen Handel, indem sie Kosten senken und Handelsströme erleichtern. Sie hängen eng mit

(z.
B.
der
EU)
vorgesehen
sind.
Hier
erhalten
bestimmte
Produkte
aus
bestimmten
Herkunftsländern
reduzierte
Zölle
oder
völlige
Zollfreiheit,
oft
bis
zu
festgelegten
Mengen
(Zollkontingente).
Weitere
Instrumente
sind
vorübergehende
Einfuhren,
bei
denen
Waren
zum
Beispiel
zu
Ausstellungen,
Reparaturen
oder
Projekten
eingeführt
werden
dürfen,
ohne
Zölle
zu
zahlen,
sofern
sie
wieder
exportiert
oder
innerhalb
eines
bestimmten
Zeitraums
wieder
ausgeführt
werden.
Daneben
gibt
es
Zolldienstleistungen
wie
Befreiungen
oder
Zollvergünstigungen
für
Derivate
wie
Proben,
Muster,
Lehr-
und
Forschungsgeräte
oder
Hilfsgüter
im
Gesundheits-
und
Katastrophenschutz.
und
relevante
Zolltarifnummern
nachgewiesen
werden.
Benötigt
werden
Handelsrechnungen,
Ursprungsnachweise,
Transportdokumente
sowie
ggf.
weitere
Nachweise.
Die
Prüfung
obliegt
den
Zollbehörden;
Missbrauch
wird
sanktioniert
und
kann
zu
Nachzahlungen,
Bußgeldern
oder
Sperren
von
Vorteilen
führen.
nationalen
Gesetzen,
EU-rechtlichen
Regelungen
und
internationalen
Abkommen
zusammen.