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Ursprungsnachweise

Ursprungsnachweise sind Dokumente, die den Ursprung von Waren belegen und damit deren Herkunft aus einem bestimmten Land oder einer bestimmten Wirtschaftsgemeinschaft feststellen. Sie dienen Zollbehörden, Importländern und Exporteuren dazu, Herkunftsregeln anzuwenden, Zollpräferenzen zu gewähren oder Quoten und sonstige Handelsbeschränkungen zu prüfen. Die Kriterien für den Ursprung richten sich nach internationalen Regelwerken, regionalen Handelsabkommen und nationalen Vorschriften; häufig geht es um Wholly Obtained-Definitionen oder um eine wesentliche Transformation der Waren, die den Ursprung bestimmt.

Es gibt verschiedene Formen des Ursprungsnachweises. Präferenzursprünge ermöglichen den Anspruch auf Zollvergünstigungen oder -befreiungen im Rahmen

Der Inhalt eines Ursprungsnachweises umfasst in der Regel Angaben zum Exporteur und Importeur, eine eindeutige Warenbeschreibung,

Ursprungsnachweise erhöhen Transparenz im internationalen Handel, erleichtern Zollabfertigungen und tragen zur Einhaltung von Ursprungsvorschriften bei. Verstöße

eines
Handelsabkommens
(zum
Beispiel
durch
ein
Ursprungszeugnis
oder
Form
A
bzw.
ein
Movement
Certificate
EUR.1).
Nichtpräferenzielle
Ursprungsnachweise
gelten
zu
allgemeinen
Zollzwecken,
etwa
zur
Bestätigung
des
Ursprungs
aus
rein
statistischen
oder
handelspolitischen
Gründen.
In
vielen
Ländern
wird
der
Nachweis
durch
den
Ausführer,
oft
eine
befugte
Stelle
wie
die
Handelskammer,
oder
durch
eine
deklarierte
Ursprungserklärung
des
Exporteurs
auf
der
Handelsrechnung
erstellt.
HS-Codes,
Ursprungskriterien,
Wert-
und
Produktionsnachweise
sowie
gegebenenfalls
Transport-
und
Zollinformationen.
Die
Gültigkeitsdauer
variiert
je
nach
Rechtskreis
und
Vertrag;
der
Nachweis
muss
innerhalb
der
festgelegten
Fristen
vorgelegt
oder
archiviert
werden.
gegen
Herkunftsregeln
können
zu
Nachprüfungen,
Nachzahlungen
oder
Sanktionen
führen.