Handelsvertreterrecht
Handelsvertreterrecht bezeichnet das Rechtsgebiet, das das Rechtsverhältnis zwischen Handelsvertretern und den Auftraggebern (Prinzipalen) regelt. In Deutschland erfolgt die einschlägige Rechtsgrundlage überwiegend im Handelsgesetzbuch (HGB), insbesondere die Vorschriften über Handelsvertreter (etwa §§ 84–92 HGB) sowie der gesetzliche Ausgleichsanspruch nach Beendigung des Verhältnisses (§ 89b HGB). Das Rechtsgebiet gilt für selbständige Vermittler, die fortlaufend Geschäfte fordern, verhandeln oder beschaffen und dabei Provisionen verdienen.
Ein Handelsvertreter vermittelt und/oder beschafft Kundenkontakte, führt Verhandlungen und schließt oft Verträge im Namen des Prinzipals
Bei Beendigung des Vertretungsverhältnisses sieht das Handelsvertreterrecht unter anderem Regelungen zum Kündigungsschutz und zum Nachvertraglichen Ausgleich
In der Praxis regeln Verträge häufig Details zu Gebiet, Provisionshöhe, Ausschluss von Konkurrenztätigkeiten nach Beendigung, Kündigungsfristen