Gründungspraxis
Gründungspraxis bezeichnet die erstmalige Gründung einer eigenständigen ambulanten Praxis durch einen Arzt, Zahnarzt oder andere Gesundheitsberufe, die Patientinnen und Patienten medizinisch versorgen. Sie markiert den Schritt von der Anstellung oder Mitarbeit in größeren Einrichtungen hin zur eigenverantwortlichen Praxisführung.
Sie ermöglicht Unabhängigkeit, eigenverantwortliche Behandlungsplanung und organisatorische Gestaltung außerhalb eines Angestelltenverhältnisses. In vielen Gesundheitssystemen dient sie
Ablauf und wesentliche Schritte umfassen die Erstellung eines Businessplans, Standortwahl, Wahl der Rechtsform (Einzelpraxis, Gemeinschaftspraxis, GbR
Finanzierung und Kosten umfassen Investitionen in Praxisräume und medizinische Ausstattung, IT, Praxisorganisation und laufende Betriebsausgaben. Finanzierungswege
Regulatorik und Rechtsrahmen beinhalten die Beachtung der Berufsordnung, Datenschutz (DSGVO), Infektionsschutz, Hygieneanforderungen, Abrechnungsstandards sowie der Abschluss
Organisation und Betrieb umfassen Praxismanagement, Personalführung, Terminmanagement, Abrechnungsprozesse sowie Qualitätssicherung und kontinuierliche Weiterentwicklung der Behandlungsqualität.
Herausforderungen sind der Aufbau eines stabilen Patientenstamms, zeitnahe Abrechnungen, bürokratische Anforderungen, Wettbewerb und die langfristige Nachfolgeplanung.