Grundbuchämter
Grundbuchämter sind staatliche Ämter, die das Grundbuch führen und pflegen. Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, das Informationen über Eigentum an Grundstücken, Grundpfandrechte, Nutzungsrechte und andere Beschränkungen der Verfügungsgewalt enthält. Zweck der Ämter ist es, Rechtsicherheit bei Immobiliengeschäften zu gewährleisten, indem Eigentumsverhältnisse, Lasten und Rechte verbindlich festgehalten und aktuell gehalten werden.
Im Grundbuch enthaltene Angaben umfassen typischerweise den Eigentümer, die Grundstücksgröße und -grenze, Lasten und Beschränkungen wie
Zuständigkeit und Organisation variieren je nach Rechtsordnung. In Deutschland liegt das Grundbuchamt beim Amtsgericht des jeweiligen
Ablauf und Verfahren: Änderungen im Grundbuch – etwa Eigentumsumschreibungen oder die Eintragung von Lasten – erfolgen in der
Zugriff: Das Grundbuch ist grundsätzlich öffentlich einsehbar, doch der Zugang erfolgt über berechtigte Personen oder Institutionen