Gegenleistungsumfang
Gegenleistungsumfang bezeichnet im Vertragsrecht den Umfang der Gegenleistungen, die eine Partei als Gegenleistung für die vertragliche Hauptleistung zu erbringen hat. Er ergibt sich in der Regel aus der vertraglichen Vereinbarung, kann aber auch durch gesetzliche Vorgaben oder übliche Branchenpraxis geprägt sein. Der Gegenleistungsumfang umfasst sowohl monetäre als auch nicht monetäre Leistungen, wie Zahlung, Lieferung, Abnahme, Abtretung von Rechten oder zusätzliche Serviceleistungen.
Der Gegenleistungsumfang wird in gegenseitigen Verträgen typischerweise durch den Vertrag festgelegt. Fehlt eine eindeutige Regelung, gelten
Beispiele: Beim Kauf einer Maschine umfasst der Gegenleistungsumfang die Lieferung, Montage und Abnahme durch den Käufer
Rechtsfolgen: Bricht eine Partei den Gegenleistungsumfang zu, kann die andere Partei die Leistung gemäß § 320 BGB
Fazit: Der Gegenleistungsumfang sichert das Gegenseitigkeitsverhältnis und bestimmt, welche Leistungen in welchem Umfang als Gegenleistung zu