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Forstbesitzers

Forstbesitzers bezeichnet in dieser Darstellung die Eigentümer von Waldflächen. Dazu gehören private Einzelpersonen, Familienbetriebe, Unternehmen, Stiftungen sowie kommunale oder staatliche Forstbetriebe. Der Besitz kann einzelne Parzellen oder größere Waldkomplexe umfassen. In deutschsprachigen Ländern unterscheiden sich die Eigentumsformen, haben aber gemeinsam die Verantwortung für die Bewirtschaftung der Wälder.

Rechte und Pflichten: Forstbesitzers haben das Recht, Holz zu entnehmen, Waldwege zu nutzen und Nutzungs- oder

Bedeutung und Verwaltung: Forstbesitzers tragen wesentlich zur Holzwirtschaft, zum Klimaschutz durch Kohlenstoffspeicherung, zur Biodiversität, zum Wasserhaushalt

Historischer Kontext: Historisch war Wald oft das Privileg des Adels oder Großgrundbesitzes; heute entstehen Wälder vielfältig

Jagdrechte
zu
vergeben,
sofern
gesetzliche
Vorgaben
eingehalten
werden.
Zugleich
tragen
sie
die
Pflicht,
den
Wald
nachhaltig
zu
bewirtschaften,
Boden,
Wasser,
Artenvielfalt
und
Klima
zu
schützen,
Aufforstung
sicherzustellen
und
die
Instandhaltung
von
Wegen
zu
betreiben.
In
vielen
Ländern
gelten
gesetzliche
Auflagen
und
bewährte
Standards
der
Waldbewirtschaftung;
freiwillige
Zertifizierungen
wie
FSC
oder
PEFC
werden
häufig
angestrebt.
und
zur
Erholung
bei.
Die
Verwaltung
erfordert
betriebswirtschaftliches
Know-how,
Rechtskenntnisse
und
gegebenenfalls
Zusammenarbeit
mit
Waldbesitzerverbänden,
Förstern
und
Behörden.
als
Privat-
und
Gemeindewald
sowie
öffentliche
Forstbetriebe.
Politische
und
rechtliche
Entwicklungen
haben
Eigentumsformen,
Bewirtschaftungsziele
und
Mitwirkungsrechte
geprägt.