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Erbschaftsplanung

Erbschaftsplanung ist der gezielte Prozess der Gestaltung der Vermögensnachfolge. Sie soll sicherstellen, dass Vermögen möglichst rechtssicher übertragen wird, Erbstreitigkeiten vermieden und steuerliche Belastungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten reduziert werden. Wentrale Instrumente sind letztwillige Verfügungen, lebzeitige Schenkungen, Vermächtnisse und Nutzungsrechte an Vermögenswerten. Wesentliche Rechtsinstrumente sind das Testament und der Erbvertrag. Zusätzlich können Schenkungen zu Lebzeiten, die Gestaltung von Nießbrauchrechten und Pflichtteilsregelungen die Nachfolge beeinflussen. Pflichten wie der Pflichtteil schützen bestimmte Angehörige, auch wenn sie nicht oder nicht vollständig bedacht werden.

Der rechtliche Rahmen umfasst Güterstände, gesetzliche Erbfolgen und Pflichtteilsansprüche. Je nach Verwandtschaftsgrad unterscheiden sich die steuerlichen

Testamente gibt es in eigener Handschrift oder als öffentliches Testament, wobei notarielle Beurkundung oft sinnvoll ist.

Für eine rechtssichere Umsetzung empfiehlt sich frühzeitige Beratung durch Notare, Rechtsanwälte und Steuerberater sowie regelmäßige Aktualisierungen

Freibeträge
und
die
Erbschaftsteuer.
Ziel
ist
es,
eine
klare
Reihenfolge
der
Erben
festzulegen,
Erbengemeinschaften
zu
vermeiden
und
notwendige
finanzielle
Mittel
für
laufende
Lasten
wie
Steuern
oder
Schulden
sicherzustellen.
Ein
Erbvertrag
bindet
zukünftige
Erben
vertraglich.
In
der
Praxis
bedeutet
Erbschaftsplanung:
Vermögenswerte
bewerten,
Liquidität
sicherstellen,
Immobilien,
bankguthaben
und
Schulden
berücksichtigen,
und
klare
Verantwortlichkeiten
festlegen,
etwa
durch
einen
Testaments-
oder
Nachlassverwalter.
der
Vorkehrungen
bei
Lebensänderungen.