Verwandtschaftsgrad
Verwandtschaftsgrad bezeichnet die Nähe oder Entfernung einer Verwandtschaft zwischen zwei Personen. Er ergibt sich aus Blutsverwandtschaft oder durch Adoption sowie, in rechtlichen Zusammenhängen, durch Heirat oder Partnerschaft. In genealogischen Darstellungen wird der Verwandtschaftsgrad oft als der kürzeste Weg im Stammbaum zwischen zwei Personen beschrieben: Man zählt die Glieder des Weges, der über gemeinsame Vorfahren führt. Es gibt eine Unterscheidung zwischen direkter Linie (auf- oder absteigend, z. B. Eltern und Kind) und Seitenlinie (Beziehungen wie Geschwister, Onkel/Tante, Cousins).
Beispiel: Der Weg von einer Person zu ihren Eltern umfasst einen Schritt; der Weg zu einem Geschwisterteil
Anwendungsgebiete: Der Verwandtschaftsgrad beeinflusst Rechte und Pflichten in Erb- und Steuerrecht, bei Eheschließungen, in Fragen der
Begriffe: Blutsverwandtschaft bezieht sich auf gemeinschaftliche Abstammung; Adoptiv- oder Stiefverwandtschaft schafft oder ergänzt rechtliche Verbindungen, ohne