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Verwandtschaftsgrad

Verwandtschaftsgrad bezeichnet die Nähe oder Entfernung einer Verwandtschaft zwischen zwei Personen. Er ergibt sich aus Blutsverwandtschaft oder durch Adoption sowie, in rechtlichen Zusammenhängen, durch Heirat oder Partnerschaft. In genealogischen Darstellungen wird der Verwandtschaftsgrad oft als der kürzeste Weg im Stammbaum zwischen zwei Personen beschrieben: Man zählt die Glieder des Weges, der über gemeinsame Vorfahren führt. Es gibt eine Unterscheidung zwischen direkter Linie (auf- oder absteigend, z. B. Eltern und Kind) und Seitenlinie (Beziehungen wie Geschwister, Onkel/Tante, Cousins).

Beispiel: Der Weg von einer Person zu ihren Eltern umfasst einen Schritt; der Weg zu einem Geschwisterteil

Anwendungsgebiete: Der Verwandtschaftsgrad beeinflusst Rechte und Pflichten in Erb- und Steuerrecht, bei Eheschließungen, in Fragen der

Begriffe: Blutsverwandtschaft bezieht sich auf gemeinschaftliche Abstammung; Adoptiv- oder Stiefverwandtschaft schafft oder ergänzt rechtliche Verbindungen, ohne

umfasst
zwei
Schritte
(Person
–
Eltern
–
Geschwisterteil).
Je
enger
die
Verbindung,
desto
kleiner
der
Verwandtschaftsgrad;
je
entfernter,
desto
größer.
In
vielen
Rechtsordnungen
wird
der
Verwandtschaftsgrad
durch
Begriffe
wie
erster,
zweiter
oder
dritter
Verwandtschaftsgrad
bezeichnet;
die
konkrete
Zuordnung
variiert
je
Gesetzgebung.
Sorgfalt
und
des
Umgangs
mit
Informationen
sowie
bei
Adoptionen
und
Vormundschaften.
In
der
Humangenetik
dient
der
Verwandtschaftsgrad
als
grober
Indikator
für
die
Wahrscheinlichkeit
gemeinsamer
genetischer
Merkmale
und
damit
für
Risikobewertungen.
oder
zusätzlich
zur
biologischen
Verwandtschaft.