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Nachlassverwalter

Nachlassverwalter ist ein im deutschen Zivilrecht vorgesehener Verwalter des Nachlasses eines Verstorbenen. Er wird in der Regel vom Nachlassgericht eingesetzt, wenn kein Testamentsvollstrecker benannt wurde oder wenn eine gerichtliche Nachlassverwaltung angeordnet ist. Ziel ist es, den Nachlass zu sichern, Vermögenswerte zu erhalten und die Ansprüche von Gläubigern zu befriedigen, bevor eine Erbauseinandersetzung erfolgt.

Zu den typischen Aufgaben gehören die Aufnahme und Sicherung des Vermögensbestands, das Einziehen noch offener Forderungen,

Nach Abschluss der Nachlassabwicklung erfolgt die Verteilung des Restvermögens nach Maßgabe des Testaments oder der gesetzlichen

die
Verwaltung
und
gegebenenfalls
Veräußerung
von
Vermögenswerten,
die
Begleichung
von
Beerdigungskosten,
Steuern
und
Verbindlichkeiten
sowie
die
Erstellung
eines
Nachlassverzeichnisses
und
regelmäßiger
Berichte
an
das
Nachlassgericht.
Der
Nachlassverwalter
hat
eine
Treuepflicht
gegenüber
den
Erben
und
Gläubigern
und
handelt
nur
im
Rahmen
der
gerichtlichen
Verfügung;
gröbere
Verfügungen
bedürfen
regelmäßig
gerichtlicher
Genehmigung
oder
der
Zustimmung
der
Gläubiger
oder
des
Erbes.
Erbfolge.
In
dieser
Rolle
unterscheidet
sich
der
Nachlassverwalter
vom
Testamentsvollstrecker,
der
gemäß
Willensregelung
bestimmte
Anordnungen
durchführt;
der
Nachlassverwalter
kommt
zum
Einsatz,
wenn
keine
maßgebliche
Willensregelung
besteht.
In
einigen
Rechtsordnungen,
etwa
Österreich,
existieren
ähnliche
Funktionen
mit
abweichenden
Befugnissen.