Nachlassverwalter
Nachlassverwalter ist ein im deutschen Zivilrecht vorgesehener Verwalter des Nachlasses eines Verstorbenen. Er wird in der Regel vom Nachlassgericht eingesetzt, wenn kein Testamentsvollstrecker benannt wurde oder wenn eine gerichtliche Nachlassverwaltung angeordnet ist. Ziel ist es, den Nachlass zu sichern, Vermögenswerte zu erhalten und die Ansprüche von Gläubigern zu befriedigen, bevor eine Erbauseinandersetzung erfolgt.
Zu den typischen Aufgaben gehören die Aufnahme und Sicherung des Vermögensbestands, das Einziehen noch offener Forderungen,
Nach Abschluss der Nachlassabwicklung erfolgt die Verteilung des Restvermögens nach Maßgabe des Testaments oder der gesetzlichen