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Entscheidungsperson

Entscheidungsperson ist ein Begriff aus Organisation und Management. Er bezeichnet eine Person, die in einer Situation die abschließende Entscheidung trifft oder maßgeblich daran beteiligt ist. Der Ausdruck wird in Management, Governance und Projekten verwendet und kann formell durch Mandate oder informell durch Autorität entstehen.

Zu den Aufgaben einer Entscheidungsperson gehören das Sammeln relevanter Informationen, das Abwägen von Optionen, das Festlegen

Typische Kontexte sind Unternehmensführung, Beschaffung, Investitionen, Projektsteuerung oder Rechtsfragen. In Organisationen sind Entscheidungen oft durch Rollen

Wichtige Kompetenzen umfassen Fachwissen, analytische Fähigkeiten, Risiko- und Kostenbewertung sowie klare Kommunikation. Entscheidungen sollten auf verlässlichen

Eine klare Zuweisung von Entscheidungspersonen erhöht Transparenz, Verantwortlichkeit und Reaktionsfähigkeit einer Organisation. Fehlende Klarheit kann zu

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von
Zielen
sowie
die
Genehmigung
von
Maßnahmen
und
Budgets.
Sie
trägt
die
Verantwortung
für
die
Folgen
der
Entscheidung
und
muss
oft
Kommunikations-
und
Eskalationswege
koordinieren,
besonders
in
komplexen
Vorhaben.
festgelegt,
etwa
in
Governance-Strukturen
wie
RACI.
Eine
Entscheidungsperson
kann
der
Geschäftsführer,
eine
Abteilungsleiterin
oder
eine
projektbezogene
Person
mit
Befugnis
sein;
kollektive
Entscheidungen
durch
ein
Gremium
fallen
ebenfalls
darunter.
Informationen
beruhen
und
ethische
sowie
rechtliche
Aspekte
berücksichtigen.
Herausforderungen
ergeben
sich
durch
Verzerrungen,
Informationsasymmetrie
oder
Konflikte
mit
Stakeholdern.
Verzögerungen,
Verantwortungsdiffusion
oder
unklarem
Vorgehen
führen.