Empfangsberechtigte
Empfangsberechtigter (plural Empfangsberechtigte) bezeichnet eine Person, die berechtigt ist, etwas von einer anderen Person oder einer Institution in Empfang zu nehmen. Die Berechtigung kann gesetzlich, vertraglich oder durch eine offizielle Zweckbindung festgelegt sein. Typisch geht es um Zahlung, wichtige Dokumente oder sonstige Leistungen, die im Namen eines Berechtigten ausgeführt oder ausgehändigt werden sollen.
Der Begriff findet in verschiedenen Kontexten Anwendung. Im Sozialrecht und bei Renten oder Sozialleistungen können Ehepartner,
Zur Feststellung der Berechtigung sind in der Praxis Nachweise erforderlich, wie z.B. Identitätsnachweise, vertragliche Vereinbarungen oder