Distributionsverträge
Distributionsverträge sind Verträge zwischen einem Hersteller oder Importeur (Vertriebsgeber) und einem Vertriebspartner (Verkäufer/Distributor) zur Verteilung von Produkten über definierte Vertriebskanäle in einem bestimmten Gebiet und Zeitraum. Sie dienen der Organisation der Marktdurchführung, der Markenführung, der Lagerhaltung, dem Verkauf und oftmals auch dem After-Sales-Service. Häufig kommen Exklusiv-, Nicht-Exklusiv- oder Selektivregelungen zum Einsatz.
Zentrale Inhalte sind der Umfang des Vertriebs, das Territorium, die Vertragsdauer und mögliche Verlängerungen, sowie die
Typen unterscheiden sich vor allem durch das Maß der Vertriebsgewährung: exklusiver Vertrieb, nicht- exklusiver Vertrieb und
Kündigung und Folgen umfassen ordentliche und außerordentliche Kündigung, Fristen, Abwicklung, Rückabwicklung von Bestellungen sowie Post-Termination- obligations