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Dienstprinzipien

Dienstprinzipien ist ein Begriff, der in deutschsprachigen Verwaltungen und Dienstleistungsorganisationen verwendet wird, um die grundlegenden Werte und Normen zu beschreiben, die das Verhalten von Mitarbeitenden leiten. Sie umfassen rechtliche, ethische und organisatorische Orientierungen, die sicherstellen sollen, dass Dienstleistungen effizient, fair und verantwortungsvoll erbracht werden. Der Begriff ist kein einheitlicher Rechtsbegriff, sondern variiert je nach Land, Institution und Fachgebiet. In öffentlichen Verwaltungen dienen Dienstprinzipien der Orientierung bei politischen Entscheidungen, beim Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern sowie im Verhältnis zu Kolleginnen und Kollegen.

Zu den typischen Prinzipien zählen Rechtsstaatlichkeit und Verfassungstreue (Handeln im Rahmen der Gesetze und der Grundwerte),

Die Umsetzung erfolgt durch Verhaltenskodizes, Fortbildung, interne Kontrollen und externe Aufsicht. Dienstprinzipien dienen dem Vertrauen der

Neutralität
und
unparteiische
Entscheidungen,
Loyalität
zum
Auftrag
und
den
Institutionen,
Verantwortlichkeit
und
Rechenschaftspflicht,
Integrität
und
ethisches
Verhalten,
Vertraulichkeit
und
Schutz
von
personenbezogenen
Daten,
Serviceorientierung
und
Bürgernähe,
Gleichbehandlung
und
Diskriminierungsverbot
sowie
Effizienz,
Wirtschaftlichkeit
und
Qualität
der
Leistung.
Zusätzlich
kann
Transparenz,
Verantwortungsbewusstsein
bei
Risiken,
sowie
Subsidiarität
und
Verhältnismäßigkeit
gefordert
sein.
Öffentlichkeit,
dem
Schutz
der
Grundrechte
und
der
Stabilität
demokratischer
Verwaltungsprozesse.
In
der
Praxis
ergeben
sich
Konflikte
zwischen
Schnelligkeit,
Kosten
und
formalen
Anforderungen,
weshalb
eine
fortlaufende
Anpassung
und
Reflexion
der
Prinzipien
notwendig
ist.