Definitionsklausel
Eine Definitionsklausel, oft auch Begriffsbestimmung oder Glossar genannt, ist eine vertragliche Bestimmung, die zentrale Begriffe des Vertrags im Voraus definiert. Zweck ist eine einheitliche Auslegung und die Vermeidung von Zweideutigkeiten. Sie klärt, welche Begriffe im Vertrag wie verstanden werden.
Typischer Inhalt ist eine Liste definierter Begriffe mit kurzen Definitionen. Übliche Begriffe sind: Vertrag, Parteien, Leistungsgegenstand,
Die Klausel arbeitet oft mit einer Auslegungsklausel zusammen. Maßgeblich ist, dass definierte Begriffe in dem Sinn
Bei grenzüberschreitenden oder mehrsprachigen Verträgen ist eine klare Übersetzung sinnvoll, da verschiedene Sprachen zu unterschiedlichen Verständnissen
Begriffe wie Definitionsklausel, Begriffsbestimmung oder Glossar sind je nach Rechtskategorie variabel; in internationalen Verträgen finden sich