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Definitionsklausel

Eine Definitionsklausel, oft auch Begriffsbestimmung oder Glossar genannt, ist eine vertragliche Bestimmung, die zentrale Begriffe des Vertrags im Voraus definiert. Zweck ist eine einheitliche Auslegung und die Vermeidung von Zweideutigkeiten. Sie klärt, welche Begriffe im Vertrag wie verstanden werden.

Typischer Inhalt ist eine Liste definierter Begriffe mit kurzen Definitionen. Übliche Begriffe sind: Vertrag, Parteien, Leistungsgegenstand,

Die Klausel arbeitet oft mit einer Auslegungsklausel zusammen. Maßgeblich ist, dass definierte Begriffe in dem Sinn

Bei grenzüberschreitenden oder mehrsprachigen Verträgen ist eine klare Übersetzung sinnvoll, da verschiedene Sprachen zu unterschiedlichen Verständnissen

Begriffe wie Definitionsklausel, Begriffsbestimmung oder Glossar sind je nach Rechtskategorie variabel; in internationalen Verträgen finden sich

Vertrauliche
Informationen,
Termine,
Sanktionen.
Definierte
Begriffe
werden
meist
großgeschrieben
und
gelten
im
gesamten
Vertrag,
einschließlich
Anlagen
und
Ergänzungen.
Der
Abschnitt
verweist
oft
auf
Anhänge
oder
Spezifikationen.
verwendet
werden,
wie
sie
definiert
sind;
bei
Widersprüchen
haben
definierte
Begriffe
Vorrang.
Falls
ein
Begriff
nicht
definiert
ist,
gilt
sein
gewöhnlicher
Bedeutungsgehalt,
sofern
nichts
Abweichendes
bestimmt
ist.
führen
können.
Oft
wird
das
Glossar
als
eigenständiger
Anhang
geführt.
oft
Formulierungen
wie
Definitions-
und
Auslegungsklausel.