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Datenaufbewahrung

Datenaufbewahrung bezeichnet den Prozess der systematischen Speicherung von Daten über einen festgelegten Zeitraum hinweg, um Nachvollziehbarkeit, Beweissicherung, Compliance und betriebliche Anforderungen sicherzustellen. Sie umfasst digitale Daten wie Kundendaten, Verträge, Buchungsbelege und E-Mails sowie physische Unterlagen in Papierform. Ziel ist es, Daten während ihrer Nutzungsdauer zugänglich zu halten und sie danach gemäß dem Datenlebenszyklus zu löschen, archivieren oder zu anonymisieren.

Rechtlicher Rahmen: Die Datenschutz-Grundverordnung regelt Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten, darunter Zweckbindung und Minimierung. Aufbewahrungspflichten ergeben

Technische Umsetzung: Eine effektive Datenaufbewahrung erfordert einen Data-Lifecycle-Ansatz mit klaren Rollen, zum Beispiel Datenverantwortlicher, Data Steward

sich
zudem
aus
nationalen
Gesetzen,
etwa
steuerlicher
Dokumentationspflichten,
Handels-
und
Vertragsunterlagen.
Die
Fristen
variieren
je
Rechtsordnung;
in
Deutschland
gelten
häufig
gesetzliche
Aufbewahrungsfristen
von
typischerweise
sechs
bis
zehn
Jahren
für
steuerlich
relevante
Unterlagen.
Unternehmen
entwickeln
Retentionsrichtlinien,
die
festlegen,
welche
Daten
aus
welchem
Grund
wie
lange
gespeichert
werden
und
wann
sie
gelöscht,
anonymisiert
oder
archiviert
werden.
und
IT.
Typische
Maßnahmen
umfassen
strukturierte
Archivierung,
unveränderbare
Speicherformen,
regelmäßige
Backups,
Verschlüsselung,
Zugriffskontrollen,
Audit-Logs
sowie
Metadaten
zur
Auffindbarkeit.
Archivierung
dient
der
Langzeitaufbewahrung
und
unterscheidet
sich
von
Backups
durch
langfristige
Lesbarkeit
und
Revisionssicherheit.
Standards
und
Rahmenwerke
wie
ISO
15489,
DIN
66399
und
ISO
27001
unterstützen
Informations-
und
Rechenschaftspflichten.