Bildnutzungen
Bildnutzungen bezeichnet die rechtliche Nutzung von Bildwerken wie Fotos, Grafiken oder Illustrationen. Der Begriff umfasst das Verwenden, Vervielfältigen, Verbreiten, Ausstellen, Bearbeiten oder in anderer Weise zugänglich Machen von Bildern. In der Praxis geht es meist um die Einräumung von Nutzungsrechten durch den Urheber oder Rechteinhaber gegenüber Nutzern wie Verlagen, Unternehmen oder Privatpersonen.
Nutzungsrechte werden oft vertraglich als Lizenzen vergeben. Sie können nicht-exklusiv oder exklusiv sein und zeitlich, räumlich
Zu den wichtigsten Nutzungsarten gehören redaktionelle Nutzung (editorial), kommerzielle Nutzung (Werbung, Produktpräsentationen), sowie private oder bildungsbezogene
Beschaffung von Bildern erfolgt häufig über eigene Aufnahmen, Bilddatenbanken oder Agenturen. Nutzungsrechte sollten vor der Verwendung