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Bilanzierungspflichten

Bilanzierungspflichten bezeichnet die gesetzliche Pflicht zur Erstellung, Gliederung und Veröffentlichung von Jahresabschlüssen sowie, bei größeren Unternehmen, von Konzernabschlüssen nach dem Handelsgesetzbuch (HGB). Grundsätzlich müssen Kaufleute gemäß HGB zum Jahresabschluss eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung erstellen; je nach Rechtsform und Größe kommen Anhang und Lagebericht hinzu. Kapitalgesellschaften (z. B. AG, GmbH) sowie bestimmte große Personengesellschaften fallen typischerweise darunter; kleinere Unternehmen können verkürzte Anforderungen haben.

Der Jahresabschluss umfasst Bilanz (Vermögen, Schulden) und GuV (Erträge, Aufwendungen). Bei größeren Unternehmen gehören Anhang und

Veröffentlichung und Fristen richten sich nach Größe, Rechtsform und Börsenstatus: Abschlüsse sind beim Handelsregister bzw. im

Folgen bei Verstößen können Bußgelder, Nachzahlungen oder Haftungsfolgen für Geschäftsführer nach sich ziehen.

Zusammenfassend regeln Bilanzierungspflichten, wer berichtspflichtig ist, welche Inhalte zu liefern sind und in welchem Rahmen Veröffentlichungspflichten

Lagebericht
dazu;
Gruppen
erstellen
zudem
einen
Konzernabschluss.
Die
Abschlüsse
dienen
Eigentümern,
Gläubigern
und
der
Öffentlichkeit
als
Informationsgrundlage.
Bundesanzeiger
zu
veröffentlichen.
Zusätzlich
existiert
eine
steuerliche
Bilanzierung
(Steuerbilanz)
nach
der
Abgabenordnung,
die
Grundlagen
für
die
Besteuerung
bildet;
Abweichungen
zur
Handelsbilanz
sind
steuerlich
zulässig.
Seit
Einführung
der
E-Bilanz
melden
Unternehmen
ihre
steuerliche
Bilanz
elektronisch
an
das
Finanzamt.
bestehen,
wobei
Rechtsform,
Größe
und
Zweck
zwischen
handels-
und
steuerlichen
Bilanzierungen
unterscheiden.