Bilanzierungspflichten
Bilanzierungspflichten bezeichnet die gesetzliche Pflicht zur Erstellung, Gliederung und Veröffentlichung von Jahresabschlüssen sowie, bei größeren Unternehmen, von Konzernabschlüssen nach dem Handelsgesetzbuch (HGB). Grundsätzlich müssen Kaufleute gemäß HGB zum Jahresabschluss eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung erstellen; je nach Rechtsform und Größe kommen Anhang und Lagebericht hinzu. Kapitalgesellschaften (z. B. AG, GmbH) sowie bestimmte große Personengesellschaften fallen typischerweise darunter; kleinere Unternehmen können verkürzte Anforderungen haben.
Der Jahresabschluss umfasst Bilanz (Vermögen, Schulden) und GuV (Erträge, Aufwendungen). Bei größeren Unternehmen gehören Anhang und
Veröffentlichung und Fristen richten sich nach Größe, Rechtsform und Börsenstatus: Abschlüsse sind beim Handelsregister bzw. im
Folgen bei Verstößen können Bußgelder, Nachzahlungen oder Haftungsfolgen für Geschäftsführer nach sich ziehen.
Zusammenfassend regeln Bilanzierungspflichten, wer berichtspflichtig ist, welche Inhalte zu liefern sind und in welchem Rahmen Veröffentlichungspflichten