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Behördenentscheidungen

Behördenentscheidungen sind Entscheidungen von Verwaltungsbehörden, die konkrete Rechtswirkungen auf einzelne Personen, Unternehmen oder Gegenstände entfalten. Sie regeln Rechte, Pflichten oder den Rechtsstatus und treffen in der Regel verbindliche Anordnungen, die vollstreckbar sind. Der Begriff umfasst verschiedene Formen, von individuellen Bescheiden bis zu Allgemeinverfügungen.

Der zentrale Typ ist der Verwaltungsakt, meist in Form eines Bescheids, der eine konkrete Rechtsfolge festlegt.

Die Rechtsgrundlage bildet in Deutschland das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) sowie die jeweilige Landes- bzw. kommunale Rechtsordnung. Verwaltungsverfahren

Durchsetzung und Rechtsbehelfe: Gegen Behördenentscheidungen besteht üblicherweise die Möglichkeit eines Widerspruchs (und danach eine Anfechtungsklage). Wird

Behördenentscheidungen betreffen viele Bereiche, etwa Baugenehmigungen, Steuerbescheide, Sozialleistungen, Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnisse. Sie bilden das zentrale Instrument

Allgemeinverfügungen
richten
sich
an
einen
bestimmten
Personenkreis
und
gelten
nicht
nur
für
Einzelfälle.
Rechtsverordnungen
und
Satzungen
sind
allgemeine
Regelungen,
die
für
einen
größeren
Kreis
Rechtswirkung
entfalten,
oft
als
gesetzliche
oder
kommunale
Vorschriften.
müssen
transparent,
nachvollziehbar
und
begründet
erfolgen.
Betroffene
haben
in
der
Regel
das
Recht
auf
rechtliches
Gehör
und
auf
eine
nachvollziehbare
Begründung.
Umstrittene
Entscheidungen
können
Fristen
für
Rechtsmittelanforderungen
ausweisen,
meist
Widerspruch
und
anschließend
gegebenenfalls
eine
Anfechtungsklage
vor
dem
Verwaltungsgericht.
ein
Antrag
abgelehnt,
können
weitergehende
Rechtsmittel
oder
einstweiliger
Rechtsschutz
beantragt
werden.
Nach
Rechtskraft
gilt
die
Entscheidung
grundsätzlich
als
verbindlich;
Vollzug
und
Vollstreckung
können
angeordnet
werden.
des
Verwaltungsrechts,
mit
dem
der
Staat
Rechtsordnung
und
öffentliche
Verwaltung
steuert.