Behördenentscheidungen
Behördenentscheidungen sind Entscheidungen von Verwaltungsbehörden, die konkrete Rechtswirkungen auf einzelne Personen, Unternehmen oder Gegenstände entfalten. Sie regeln Rechte, Pflichten oder den Rechtsstatus und treffen in der Regel verbindliche Anordnungen, die vollstreckbar sind. Der Begriff umfasst verschiedene Formen, von individuellen Bescheiden bis zu Allgemeinverfügungen.
Der zentrale Typ ist der Verwaltungsakt, meist in Form eines Bescheids, der eine konkrete Rechtsfolge festlegt.
Die Rechtsgrundlage bildet in Deutschland das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) sowie die jeweilige Landes- bzw. kommunale Rechtsordnung. Verwaltungsverfahren
Durchsetzung und Rechtsbehelfe: Gegen Behördenentscheidungen besteht üblicherweise die Möglichkeit eines Widerspruchs (und danach eine Anfechtungsklage). Wird
Behördenentscheidungen betreffen viele Bereiche, etwa Baugenehmigungen, Steuerbescheide, Sozialleistungen, Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnisse. Sie bilden das zentrale Instrument