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Allgemeinverfügungen

Allgemeinverfügungen sind eine Form des Verwaltungsakts, der von einer Behörde erlassen wird und sich an einen unbestimmten oder allgemein bestimmten Personenkreis richtet oder einen allgemein festgelegten räumlichen oder sachlichen Geltungsbereich hat. Im Gegensatz zu individuellen Verfügungen, die gegen eine konkrete Einzelperson gerichtet sind, betreffen Allgemeinverfügungen allgemein geltende Regelungen, die mehreren Personen oder einer Zonenfolge gleichzeitig Ordnung geben.

Typische Anwendungsbereiche umfassen Verkehrsbeschränkungen, Öffnungszeiten, Versammlungsverbote, Rauchverbote in öffentlichen Räumen oder Schutzmaßnahmen in Gesundheitsnotlagen. Allgemeinverfügungen können

Rechtliche Grundlage bilden das Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsaktengesetz sowie spezialisierte Gesetze wie Polizeigesetze, Bauordnungen oder Infektionsschutzregelungen. Die

Verfahren und Rechtsmittel richten sich nach dem jeweiligen Kontext: In der Regel besteht die Möglichkeit des

vorübergehend
oder
dauerhaft
wirksam
sein
und
je
nach
Rechtslage
mit
einem
Sofortvollzug
versehen
werden,
der
die
unmittelbare
Rechtswirkung
bereits
bei
Bekanntgabe
herstellt.
Rechtmäßigkeit
einer
Allgemeinverfügung
hängt
von
der
Rechtsgrundlage,
der
Abwägung
der
betroffenen
Interessen,
der
Verhältnismäßigkeit
und
der
Bestimmtheit
des
Adressatenkreises
ab.
Widerspruchs
oder
der
Anfechtungsklage
vor
dem
Verwaltungsgericht,
sofern
das
jeweilige
Gesetz
dies
vorsieht.
Allgemeinverfügungen
unterscheiden
sich
damit
von
Satzungen
oder
individuellen
Verfügungen
durch
ihren
breiten,
allgemein
geltenden
Anwendungsbereich
und
ihre
unmittelbare
Wirkung
im
Einzelfall.