Bauzeitverzug
Bauzeitverzug bezeichnet die Verzögerung bei der Fertigstellung eines Bauvorhabens im Vergleich zur im Bauvertrag festgelegten Fertigstellung oder Teilfertigstellungen. Es handelt sich um eine zeitliche Überschreitung der vorgesehenen Bauzeit. Im Bauvertragsrecht wird Verzug von Behinderung unterschieden: Verzug liegt vor, wenn der Schuldner die fällige Leistung trotz Mahnung nicht erbringt; Behinderung beschreibt Umstände, die die Leistungserbringung verhindern, etwa fehlende Genehmigungen, Verzögerungen durch Dritte oder höhere Gewalt.
Ursachen sind vielfältig: Nachträge, Planungsfehler, verspätete Materiallieferungen, Ausfall von Facharbeitern, schlechtes Wetter, Genehmigungs- und Koordinationsprobleme, Lieferschwierigkeiten
Rechtlich können Ansprüche aus Bauzeitverzug Auswirkungen auf Schadensersatz haben. Nach vertraglichen Regelungen oder im Rahmen von
Zur Praxis gehört eine klare Terminplanung, regelmäßige Fortschrittsberichte und ein effektives Nachtrags- und Änderungsmanagement, um Bauzeitverzug