Ausführungsunterbrechungen
Ausführungsunterbrechungen bezeichnet die vorübergehende Beendigung oder Aussetzung der laufenden Umsetzung einer geplanten Aktivität, eines Bau- oder Infrastrukturprojekts, eines Produktionsprozesses oder einer Softwareimplementierung. Sie dienen meist dem Zweck, Risiken zu begrenzen, Sicherheitsaspekte zu prüfen oder unverzügliche Entscheidungen herbeizuführen, und sollen die spätere Wiederaufnahme erleichtern. Unterbrechungen können geplant oder ungeplant erfolgen und sich auf das gesamte Vorhaben oder auf einzelne Teilprozesse beziehen.
Zu den wichtigsten Typen gehören vorübergehende Vollbrechungen, Teilunterbrechungen, geplante Stillstände (z. B. Wartung oder Reviewphasen) sowie
Auswirkungen einer Ausführungsunterbrechung betreffen Zeitpläne, Kosten, Qualitätskontrollen und Vertragsbeziehungen. Unbehandelte Unterbrechungen können zu Verzögerungen, Gewinnminderungen, Vertragsstrafen
Siehe auch: Höhere Gewalt, Stillstandskosten, Nachunternehmermanagement, Änderungsmanagement.