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Ausführungsrechte

Ausführungsrechte, auch als Aufführungsrechte bezeichnet, sind Rechtsinstrumente des Urheberrechts, die dem Urheber oder Rechtsinhaber das öffentliche Vortragen, Aufführen oder Vorführen eines Werkes ermöglichen oder untersagen. Dazu gehören insbesondere musikalische Werke, Theaterstücke, choreografische Werke, Filme in öffentlichen Vorführungen oder Online-Übertragungen von Performances.

Das Ausführungsrecht ist ein Verwertungsrecht und unterscheidet sich von anderen Verwertungrechten wie dem Vervielfältigungsrecht (Kopieren von

Verwaltet wird das Ausführungsrecht oft durch Verwertungsgesellschaften, die Lizenzen im Auftrag der Urheber erteilen und Gebühren

Praktisch bedeuten Ausführungsrechte, dass ein Veranstalter eine Lizenz benötigt, um Musik öffentlich aufzuführen, ein Theaterstück zu

Ausführungsrechte spielen eine zentrale Rolle bei der kommerziellen Nutzung künstlerischer Werke und sichern den Urhebern die

Werken)
und
dem
Verbreitungsrecht
(Veräußerung
oder
Weitergabe
von
Kopien)
sowie
dem
Recht
auf
öffentliche
Zugänglichmachung
(Bereitstellung
eines
Werks
im
Internet).
In
vielen
Rechtsordnungen
umfasst
es
auch
das
Recht,
Dritten
eine
Nutzung
zu
gestatten
oder
darauf
zu
beschränken.
erheben.
In
Deutschland
ist
hierfür
die
GEMA
für
musikalische
Werke
die
bekannteste
Organisation;
ähnliche
Strukturen
existieren
international
(z.
B.
SACEM,
ASCAP,
BMI).
Verlage
oder
Hersteller
können
Ausführungsrechte
auch
direkt
übertragen,
etwa
durch
Verlagsverträge
oder
Lizenzvereinbarungen
mit
Veranstaltern,
Rundfunk-
oder
Streaming-Anbietern.
spielen
oder
eine
Filmvorführung
zu
zeigen.
Die
Lizenzbedingungen
hängen
von
der
Art
des
Werkes,
dem
Ort,
dem
Publikum,
der
Frequenz
der
Aufführungen
und
der
Art
der
Wiedergabe
ab.
Die
Vergütung
erfolgt
häufig
pro
Veranstaltung
oder
pro
Zuschauer
und
kann
gestaffelt
sein.
Entlohnung
für
öffentliche
Nutzungen
ihrer
Schöpfungen.