Ausführungsrechte
Ausführungsrechte, auch als Aufführungsrechte bezeichnet, sind Rechtsinstrumente des Urheberrechts, die dem Urheber oder Rechtsinhaber das öffentliche Vortragen, Aufführen oder Vorführen eines Werkes ermöglichen oder untersagen. Dazu gehören insbesondere musikalische Werke, Theaterstücke, choreografische Werke, Filme in öffentlichen Vorführungen oder Online-Übertragungen von Performances.
Das Ausführungsrecht ist ein Verwertungsrecht und unterscheidet sich von anderen Verwertungrechten wie dem Vervielfältigungsrecht (Kopieren von
Verwaltet wird das Ausführungsrecht oft durch Verwertungsgesellschaften, die Lizenzen im Auftrag der Urheber erteilen und Gebühren
Praktisch bedeuten Ausführungsrechte, dass ein Veranstalter eine Lizenz benötigt, um Musik öffentlich aufzuführen, ein Theaterstück zu
Ausführungsrechte spielen eine zentrale Rolle bei der kommerziellen Nutzung künstlerischer Werke und sichern den Urhebern die