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Aufbewahrungsdauer

Aufbewahrungsdauer bezeichnet die zeitliche Spanne, über die Informationen, Unterlagen oder Daten aufbewahrt und erst danach vernichtet oder gelöscht werden dürfen. Sie richtet sich nach dem Zweck der Aufbewahrung, gesetzlichen Pflichten, wirtschaftlichen Interessen und organisatorischen Abläufen einer Organisation.

In Deutschland regeln verschiedene Rechtsbereiche die Aufbewahrungsfristen. Typischerweise liegen Fristen zwischen sechs und zehn Jahren. Handelsbücher,

Der Datenschutz gehört ebenfalls zur Frage der Aufbewahrungsdauer. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verlangt das Prinzip der Speicherbegrenzung:

Praktisch setzen Organisationen Retentionspläne oder Aufbewahrungsrichtlinien um. Diese legen Fristen fest, definieren Zuständigkeiten und regeln sichere

Anwendungsbereiche finden sich unter anderem in Steuer- und Handelsunterlagen, Personalakten, medizinischen Unterlagen und öffentlich archivierten Beständen.

Buchungsbelege,
Jahresabschlüsse
und
ähnliche
steuerlich
relevante
Unterlagen
unterliegen
in
der
Praxis
oft
längeren
Fristen
als
allgemeine
Korrespondenz
oder
weniger
sicherheitsrelevante
Dokumente.
Die
konkreten
Fristen
hängen
von
Dokumentenart,
Rechtsgrundlagen
und
Branche
ab.
Daten
dürfen
nicht
länger
als
nötig
gespeichert
werden;
sobald
der
Zweck
entfällt,
sollten
sie
gelöscht
oder
anonymisiert
werden.
In
bestimmten
Bereichen
schreiben
gesetzliche
oder
vertragliche
Vorgaben
längere
Aufbewahrungsfristen
vor
(zum
Beispiel
im
Steuerrecht
oder
im
Arbeitsrecht).
Für
die
Praxis
bedeutet
dies,
dass
die
Zweckbindung,
der
Rechtsrahmen
und
mögliche
Archivierungsinteressen
bei
der
Festlegung
von
Fristen
berücksichtigt
werden
müssen.
Vernichtungsvorgänge.
Bei
digitalen
Daten
sind
zusätzlich
Aspekte
wie
Backups,
Formatwechsel
und
datenschutzkonforme
Löschung
zu
beachten.
Die
genauen
Fristen
variieren
je
nach
Rechtsgebiet,
Branche
und
individuellen
Vereinbarungen.