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Archivrecht

Archivrecht umfasst die rechtlichen Normen, die Entstehung, Verwaltung, Nutzbarmachung, Aufbewahrung und Vernichtung von Schriftgut regeln. Es ordnet die Rechtsverhältnisse von Archiven – insbesondere staatliche und kommunale bzw. öffentliche Archive – und in vielen Rechtsordnungen auch private oder kirchliche Sammlungen. Zentrale Inhalte sind Aktenführung, Archivpflege, langfristige Aufbewahrung, Inventarisierung und Provenienzgrundsätze sowie der Umgang mit Schutzfristen und Beständen.

Der Zugang zu archivalischen Beständen ist ein zentrales Thema: In der Regel dürfen Forscherinnen und Forscher

Archivrecht regelt auch Pflichten der Behörden zur Langzeitarchivierung, zur Pflicht zur Übernahme von relevanten Unterlagen (Archivablieferung)

Darüber hinaus arbeiten Archivrecht, Datenschutz und Informationsfreiheitsrechte zusammen, um Transparenz und historische Forschung zu ermöglichen, ohne

Akten
einsehen,
jedoch
gelten
Auskunfts-
und
Nutzungsbeschränkungen
zum
Schutz
von
Rechten
Dritter,
personenbezogenen
Daten,
Staatsgeheimnissen
oder
Geschäfts-
und
Betriebsgeheimnissen.
Rechtsgrundlagen
hierfür
finden
sich
in
speziellen
Archivgesetzen
(z.
B.
Bundes-
und
Landesarchivegesetze)
sowie
im
Datenschutz-
und
Urheberrecht.
Nach
Ablauf
gesetzlicher
Fristen
oder
durch
Entscheidung
des
Archivs
können
Bestände
offen
zugänglich
oder
digital
veröffentlicht
werden.
und
zu
Standards
der
Archivierung
(Provenienz,
Redaktionsprinzip).
Urheber-
und
Nutzungsrechte
bleiben
beim
jeweiligen
Rechteinhaber;
Archivmaterial
kann
urheberrechtlich
geschützt
sein,
mit
Ausnahmen
für
Bildungs-
und
Forschungszwecke.
sensible
Informationen
zu
gefährden.
Internationale
Aspekte
finden
sich
in
UNESCO-
und
EU-Richtlinien
zur
Dokumentation,
Gedächtniskultur
und
dem
freien
Zugang
zu
Informationen.