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Arbeitsplatzwechsel

Arbeitsplatzwechsel bezeichnet den Wechsel des Arbeitsortes oder der Aufgaben innerhalb eines Arbeitsverhältnisses sowie den Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber. Innerhalb eines Unternehmens spricht man von innerbetrieblichen Versetzungen, etwa Verlegung an einen anderen Standort, Wechsel in eine andere Abteilung oder Übernahme einer neuen Funktion; externe Arbeitsplatzwechsel betreffen den Wechsel des Arbeitgebers.

Häufige Gründe sind betriebliche Umstrukturierungen oder Standortwechsel, neue Aufgaben, bessere Pendelwege, persönliche Lebensumstände sowie bessere Entwicklungschancen

Ablauf und rechtliche Rahmenbedingungen: In der Praxis gibt es interne Ausschreibungen, Gespräche mit dem Vorgesetzten sowie

Praxis-Tipps: Prüfen Sie den Arbeitsvertrag auf Versetzungsklauseln, klären Sie Ort, Aufgaben und Gehalt schriftlich und ziehen

oder
Vergütungen.
Ein
innerbetrieblicher
Wechsel
dient
der
Personalplanung
und
Anpassung
an
neue
Anforderungen,
während
ein
externer
Wechsel
der
beruflichen
Neuorientierung
und
Veränderung
der
Beschäftigungsbedingungen
dient.
vertragliche
Vereinbarungen
über
Ort,
Aufgaben
und
Vergütung;
gegebenenfalls
ist
die
Beteiligung
des
Betriebsrats
vorgesehen.
Rechtlich
gilt:
Der
Arbeitgeber
kann
unter
Berücksichtigung
vertraglicher
Klauseln
Änderungen
des
Arbeitsorts
oder
des
Aufgabenbereichs
anordnen;
ohne
entsprechende
Klauseln
ist
in
der
Regel
eine
einvernehmliche
Zustimmung
sinnvoll.
Arbeitnehmer
sollten
eine
schriftliche
Vereinbarung
verlangen
und
mögliche
Belastungen
wie
Pendelwege,
Umzugskosten
oder
Gehaltsanpassungen
klären.
Bei
externen
Wechseln
gelten
die
üblichen
Kündigungsfristen
und
vertraglichen
Neuvereinbarungen.
Sie
bei
Bedarf
den
Betriebsrat
oder
eine
Rechtsberatung
hinzu.
Für
Arbeitgeber
gilt
eine
transparente
Kommunikation,
frühzeitige
Information
des
Betriebsrats
und
eine
klare
Regelung
von
Kostenfragen
(Umzug,
Pendeln)
sowie
von
Dauer
und
Rahmenbedingungen
des
Wechsels.