Anmietung
Anmietung bezeichnet den Vorgang, eine Sache gegen Zahlung von Miete zeitweise zu nutzen, ohne Eigentum daran zu erwerben. Der Begriff wird im Deutschen vor allem im Zusammenhang mit Wohnraum, Gewerbeobjekten, Fahrzeugen oder Maschinen verwendet. Rechtlich erfolgt die Anmietung in der Regel durch einen Mietvertrag, in dem Vermieter und Mieter Rechte und Pflichten festlegen: Mietzins, Laufzeit, Nebenkosten, Kaution, Nutzungsumfang, Instandhaltungspflichten sowie Regelungen zur Untervermietung, Renovierungen und Versicherung.
Typische Bestandteile des Mietvertrags sind außerdem Vereinbarungen zur Kündigung, zu Mängelanzeigen und zur Rückgabe des Mietobjekts
Vor Abschluss der Anmietung prüfen Vermieter oft die Bonität des Interessenten, erbitten Gehaltsnachweise und führen eine
Beendigung: Eine Anmietung endet durch vertraglich festgelegte Laufzeit oder durch Kündigung. Kündigungsfristen und -formen richten sich