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Anmietung

Anmietung bezeichnet den Vorgang, eine Sache gegen Zahlung von Miete zeitweise zu nutzen, ohne Eigentum daran zu erwerben. Der Begriff wird im Deutschen vor allem im Zusammenhang mit Wohnraum, Gewerbeobjekten, Fahrzeugen oder Maschinen verwendet. Rechtlich erfolgt die Anmietung in der Regel durch einen Mietvertrag, in dem Vermieter und Mieter Rechte und Pflichten festlegen: Mietzins, Laufzeit, Nebenkosten, Kaution, Nutzungsumfang, Instandhaltungspflichten sowie Regelungen zur Untervermietung, Renovierungen und Versicherung.

Typische Bestandteile des Mietvertrags sind außerdem Vereinbarungen zur Kündigung, zu Mängelanzeigen und zur Rückgabe des Mietobjekts

Vor Abschluss der Anmietung prüfen Vermieter oft die Bonität des Interessenten, erbitten Gehaltsnachweise und führen eine

Beendigung: Eine Anmietung endet durch vertraglich festgelegte Laufzeit oder durch Kündigung. Kündigungsfristen und -formen richten sich

am
Ende
der
Laufzeit.
Die
Kaution
dient
als
Sicherheit
und
wird
nach
ordnungsgemäßer
Rückgabe
häufig
zurückerstattet;
ihre
Höhe
ist
in
den
meisten
Fällen
bis
zu
drei
Mietmonaten
üblich.
Nebenkosten
umfassen
Betriebskosten
wie
Heizung,
Wasser
und
Müllabfuhr,
deren
Abrechnung
meist
jährlich
erfolgt.
Objekt-
oder
Fahrzeugübergabe
durch.
Bei
der
Übergabe
erstellen
beide
Seiten
ggf.
ein
Protokoll
über
bestehende
Mängel
und
die
Übergabe
der
Schlüssel.
nach
Vertrag
und
gesetzlichen
Vorgaben.
Nach
Rückgabe
prüft
der
Vermieter
den
Zustand;
berechtigte
Ansprüche
werden
mit
der
Kaution
verrechnet,
Restbeträge
zurückgezahlt.