Alleinmaklervertrag
Ein Alleinauftrag (auch Alleinmaklervertrag genannt) ist ein Vertrag im deutschen Immobilienrecht, bei dem ein Kunde (meist ein Verkäufer oder Vermieter) einem Makler exklusive Rechte zur Vermittlung einer Immobilie einräumt. Der Vertrag regelt, dass der Makler für die Dauer der Vereinbarung der einzige Ansprechpartner für die Vermarktung der Immobilie ist und der Kunde keine weiteren Makler mit der Vermittlung beauftragen darf. Dies soll sicherstellen, dass der Makler sich intensiv um den Verkauf oder die Vermietung kümmert, ohne Konkurrenz durch andere Vermittler.
Der Alleinauftrag kann zeitlich begrenzt oder unbefristet abgeschlossen werden, wobei in der Praxis meist Fristen von
Ein Alleinmaklervertrag sollte klar und transparent formuliert sein, um Missverständnisse zu vermeiden. Wichtige Punkte sind die
In der Praxis wird der Alleinauftrag häufig genutzt, um eine zielgerichtete und professionelle Vermarktung zu gewährleisten.