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Aktenordnung

Eine Aktenordnung ist eine Regelung zur Organisation, Handhabung und Aufbewahrung von Akten und Dokumenten in einer Organisation, insbesondere in der öffentlichen Verwaltung. Sie legt fest, wie Akten angelegt, benannt, klassifiziert, geführt, gespeichert, zugänglich gemacht, archiviert und schließlich vernichtet werden.

Zweck ist die sichere, transparente und effiziente Verwaltung von Informationen. Sie dient der Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen,

Zu den Kernbestandteilen gehören der Aktenplan, der die Akten in sachliche Gruppen gliedert und Kodierungen festlegt;

Historisch entstanden Aktenordnungen im Zuge der Bürokratisierung moderner Verwaltungen und wurden in der Regel in Bund,

Anwendungsbereiche umfassen öffentliche Verwaltungen, Behörden, Hochschulen sowie Unternehmen mit formellen Records-Management-Anforderungen. Vorteile sind verbesserte Auffindbarkeit, nachvollziehbare

Siehe auch Aktenplan, Aktenführung, Archivwesen, Datenschutz.

der
rechtssicheren
Aufbewahrung
von
Belegen
sowie
der
belastbaren
Dokumentation
gegenüber
Behörden,
Einrichtungen
und
der
Öffentlichkeit.
Geltungsbereich
umfasst
in
der
Regel
Bund,
Länder,
Gemeinden
sowie
öffentlich-rechtliche
Einrichtungen;
in
vielen
Organisationen
gilt
sie
auch
für
größere
private
Unternehmen.
Aktenzeichen
als
eindeutige
Zuordnung;
konkrete
Ordnungsvorschriften
für
physische
und
elektronische
Akten;
Metadaten
und
Indexierung;
Aufbewahrungsfristen;
Regelungen
zur
Archivierung,
Verlagerung
in
das
Archiv
sowie
zur
Vernichtung;
sowie
Zugriffs-
und
Sicherheitsbestimmungen.
Ländern
und
Kommunen
weiterentwickelt.
Mit
dem
Anstieg
der
Digitalisierung
gewinnen
Elektronische
Akten
(E-Akte)
und
Dokumentenmanagementsysteme
an
Bedeutung.
Rechts-
und
Datenschutzvorgaben
beeinflussen,
wie
lange
Informationen
aufbewahrt,
wie
sie
geschützt
und
wann
sie
gelöscht
werden.
Arbeitsabläufe
und
erhöhte
Compliance
gegenüber
Archiv-
und
Datenschutzbestimmungen.