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Überflug

Überflug bezeichnet im Luftverkehr den Flug eines Flugzeugs durch das Luftraumgebiet eines Staates, ohne Zwischenlandung. Er gehört zu den Durchflügen und bedarf in der Regel der Zustimmung des durchflogenen Staates. Der rechtliche Rahmen beruht auf der Souveränität jedes Staates über seinen Luftraum und dem internationalen Luftfahrtrecht, insbesondere dem Chicagoer Übereinkommen von 1944. Staaten gewähren Überflüge in der Praxis im Rahmen bilateraler Luftverkehrsabkommen oder multilateraler Vereinbarungen; ICAO koordiniert Normen und Verfahren. Vor dem Überflug erstellen Fluggesellschaften einen Flugplan und reichen ihn zusammen mit der beantragten Route, Flughöhe, Zeitfenstern und Zwischenzielen bei der zuständigen nationalen Behörde sowie der Flugsicherung ein. Die Freigabe erfolgt durch die Luftfahrtbehörden, und die Flugsicherung überwacht den Überflug. Überflüge können Gebühren mit sich bringen, etwa Luftverkehrs- oder Überfluggebühren, die von den Luftraumverwaltungsbehörden erhoben werden. Sicherheits- und politische Gründe können Überflugrechte einschränken oder verweigern; in Krisen oder unter Sanktionen können zusätzliche Beschränkungen auftreten. Überflüge sind eine zentrale Komponente des internationalen Luftverkehrs, da sie Routenplanung, Betriebskosten und globale Verbindungen ermöglichen.