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Luftfahrtrecht

Luftfahrtrecht, auch als Luftverkehrsrecht bezeichnet, ist das Rechtsgebiet, das die Rechtsverhältnisse rund um den Luftverkehr regelt. Es umfasst internationales, europäisches und nationales Recht sowie die Beziehungen zwischen Fluggesellschaften, Betreibern, Piloten, Passagieren, Flughäfen, Luftverkehrsdiensten und Aufsichtsbehörden. Der Rechtsrahmen basiert auf dem Übereinkommen über die internationale Zivilluftfahrt (Chicago-Konvention) von 1944, dem die Gründung von ICAO zugrunde liegt. Es regelt Grundsätze wie Souveränität über den Luftraum, Luftfahrzeugzulassungen, Flugsicherheit, Luftverkehrsdienste und Zertifizierungen. Auf internationaler Ebene spielt zudem das Montrealer Übereinkommen von 1999 eine Rolle, das die Haftung von Luftfrachtführern bei internationalem Verkehr festlegt.

In der Europäischen Union bildet EU-Recht einen zentralen Bestandteil des Luftfahrrechts. Dazu gehören gemeinsame Regeln für

National finden sich in den einzelnen Staaten ergänzende Regelungen. In Deutschland beispielsweise regeln das Luftverkehrsgesetz (LuftVG)

Das Feld entwickelt sich ständig weiter, unter anderem durch neue Technologien wie Drohnen und urbanen Luftverkehr,

den
Luftverkehr,
Flugsicherheitsvorschriften
sowie
die
Rechtsakte
der
Europäischen
Luftfahrtbehörden,
insbesondere
Verordnungen
und
Richtlinien
zur
Betriebserlaubnis,
Zulassung
von
Luftfahrzeugen,
Flugbetrieb,
Luftsicherheit,
Luftraumverwaltung
und
Umweltschutz.
Die
Europäische
Union
arbeitet
eng
mit
der
Europäischen
Agentur
für
Flugsicherheit
(EASA)
zusammen,
die
Zertifizierungen
ausstellt
und
Aufsicht
führt.
und
das
Luftsicherheitsgesetz
(LuftSiG)
den
Betrieb,
die
Zulassung
und
die
Sicherheit
des
Luftverkehrs;
ergänzend
gehören
Flugunfalluntersuchungsgesetze
und
spezifische
Verordnungen
dazu.
Die
Durchsetzung
erfolgt
durch
nationale
Behörden
wie
das
Luftfahrt-Bundesamt
(LBA)
und
europäische
Einrichtungen
wie
EASA.
und
behandelt
Rechtsfragen
zu
Verkehrssicherung,
Haftung,
Privatrecht
und
Umweltauflagen.