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verpflichtungen

Verpflichtungen bezeichnet bindende Pflichten, eine bestimmte Leistung zu erbringen oder zu unterlassen. Sie können rechtlicher, vertraglicher oder moralischer Natur sein und ergeben sich aus dem Verhältnis zwischen zwei oder mehreren Parteien.

In der Rechtsordnung entstehen Verpflichtungen vor allem aus dem Schuldverhältnis. Sie ergeben sich aus Verträgen, aus

Typische Beispiele sind vertragliche Verpflichtungen, etwa beim Kaufvertrag (Verkäufer muss Ware liefern und der Käufer zahlen

In der Betriebs- und Finanzpraxis wird der Begriff häufig synonym zu Verbindlichkeiten verwendet, wobei Verbindlichkeiten die

quasi-vertraglichen
Bindungen
oder
aus
gesetzlichen
Vorschriften.
Typisch
ist,
dass
der
Schuldner
zur
Erbringung
einer
Leistung
verpflichtet
ist
und
der
Gläubiger
das
Recht
auf
Erfüllung
dieser
Leistung
hat.
Die
Art
der
Verpflichtung
bestimmt,
welche
Leistung
zu
erfolgen
hat,
etwa
Zahlung,
Lieferung
oder
Erbringung
einer
Dienstleistung.
den
Preis)
oder
beim
Mietvertrag
(Bereitstellung
der
Mietsache
und
Zahlung
der
Miete).
Gesetzliche
Verpflichtungen
umfassen
Pflichten
wie
Steuern,
Sozialabgaben
oder
Schadensersatzansprüche
bei
Rechtsverletzungen.
Es
gibt
auch
rechtliche
Quasi-Verpflichtungen,
etwa
aus
ungerechtfertigter
Bereicherung.
Bei
Verletzung
einer
Verpflichtung
greifen
Rechtsmittel
wie
Erfüllung,
Schadensersatz,
Rücktritt
oder
Kündigung;
auch
die
Verjährung
regelt,
innerhalb
welchen
Zeitraums
Ansprüche
geltend
gemacht
werden
können.
zukünftigen
Zahlungspflichten
in
der
Buchführung
bezeichnen.
Verpflichtungen
bilden
somit
zentrale
Bestandteile
rechtsgeschäftlicher
Beziehungen
und
wirtschaftlicher
Verantwortlichkeiten.