teilunterkellert
Teilunterkellert bezeichnet im Bauwesen eine Bauweise, bei der nur ein Teil des Gebäudes unterkellert ist. Die Kellerebene erstreckt sich über einen Teil der Grundfläche, während andere Gebäudeteile im Erdgeschoss liegen oder über nicht unterkellerte Bodenplatten verfügen. Diese Bauform wird oft gewählt, wenn der Baugrund oder die Grundstückssituation eine vollständige Unterkellerung erschweren oder die Kosten senken sollen.
Der unterkellerte Teil erhält in der Regel eine Kellerbodenplatte und Kellerwände, während die verbleibenden Bauteile des
- Kostenersparnis gegenüber einer Vollunterkellerung
- Zusätzliche, wetterunabhängige Lager- oder Nutzfläche
- Bessere Ausnutzung der Baufläche ohne kompletten Kellereinsatz
- Ungleichmäßige Raumhöhen und Nutzungsqualität im Kellerteil
- Höheres Risiko von Feuchte- und Tauwasserproblemen, ggf. aufwendige Abdichtung nötig
- Eingeschränkte Nutzungsmöglichkeit des Kellerbereichs und größere Planungserfordernisse bei Anpassungen oder Erweiterungen
Baurechtliche Vorgaben, Brandschutz, Rettungswege, Belichtung und Belüftung müssen beachtet werden. Technische Einrichtungen, Drainage und Luftdichtheit spielen