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strafrecht

Strafrecht ist der Teil des Rechts, der Straftaten definiert, die Rechtsfolgen bei strafbaren Handlungen festlegt und das staatliche Vorgehen zu deren Ahndung regelt. Es umfasst Grundsätze, Normen und Sanktionen und bildet den Kern des Strafrechts in deutschsprachigen Staaten wie Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Allgemeines Strafrecht behandelt die grundlegenden Voraussetzungen jeder strafbaren Handlung. Zentrale Bestandteile sind der Tatbestand, die Rechtswidrigkeit

Besonderes Strafrecht regelt konkrete Delikte und deren Sanktionen. Dazu gehören Diebstahl, Körperverletzung, Betrug, Drogendelikte und weitere

Strafrecht wird ergänzt durch das Strafprozessrecht, das Ermittlungen, Beweisaufnahme, Verhandlung und Rechtsmittel regelt. Zentrale Grundsätze sind

und
die
Schuld.
Der
Tatbestand
beschreibt,
welche
Handlungen
strafbar
sind.
Rechtswidrigkeit
bedeutet,
dass
kein
gesetzlicher
Rechtfertigungsgrund
vorliegt.
Schuld
umfasst
die
persönliche
Vorwerfbarkeit,
einschließlich
Schuldfähigkeit
sowie
Vorsatz
bzw.
Fahrlässigkeit.
Die
Gesetzesbindung
führt
zu
festen
Strafrahmen,
zu
denen
Strafen
wie
Freiheitsstrafe,
Geldstrafe
oder
Nebenfolgen
gehören.
Grundprinzipien
sind
das
Legalitätsprinzip
(nullum
crimen
sine
lege)
und
die
Unschuldsvermutung.
Straftaten;
daneben
finden
sich
Regeln
für
Delikte
gegen
Vermögen,
Leben,
Freiheit,
Sexualstrafrecht
sowie
Umwelt-
und
Wirtschaftsstrafrecht.
Es
unterscheidet
regelmäßig
zwischen
Erwachsenen-
und
Jugendstrafrecht;
zudem
können
spezielle
Strafrahmen,
Nebenfolgen
oder
Maßregeln
der
Besserung
und
Sicherung
vorgesehen
sein.
die
Unschuldsvermutung,
Beweislast
und
Rechtsmittel
gegen
Entscheidungen.