Maßregeln
Maßregeln bezeichnet im deutschen Strafrecht die Maßregeln der Besserung und Sicherung. Es handelt sich dabei um gerichtliche, vorsorgliche oder nachträgliche Anordnungen, die neben oder anstelle einer Strafe gelten und der Behandlung des Täters, der Gefahrenabwehr oder beidem dienen. Im Unterschied zu Strafen zielen Maßregeln primär auf Rehabilitation oder Sicherung ab, nicht auf Vergeltung.
Anlass für Maßregeln ist häufig das Vorliegen einer krankhaften seelischen Störung, einer geistigen Abartigkeit oder einer
Die Dauer von Maßregeln hängt von der konkreten Ursache und dem Behandlungserfolg ab; sie kann zeitlich befristet
Maßregeln stehen im Kontext der Strafrechtsordnung und ergänzen Strafen durch rehabilitative und sichernde Ziele. Sie werden