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Maßregeln

Maßregeln bezeichnet im deutschen Strafrecht die Maßregeln der Besserung und Sicherung. Es handelt sich dabei um gerichtliche, vorsorgliche oder nachträgliche Anordnungen, die neben oder anstelle einer Strafe gelten und der Behandlung des Täters, der Gefahrenabwehr oder beidem dienen. Im Unterschied zu Strafen zielen Maßregeln primär auf Rehabilitation oder Sicherung ab, nicht auf Vergeltung.

Anlass für Maßregeln ist häufig das Vorliegen einer krankhaften seelischen Störung, einer geistigen Abartigkeit oder einer

Die Dauer von Maßregeln hängt von der konkreten Ursache und dem Behandlungserfolg ab; sie kann zeitlich befristet

Maßregeln stehen im Kontext der Strafrechtsordnung und ergänzen Strafen durch rehabilitative und sichernde Ziele. Sie werden

schweren
Suchterkrankung,
durch
die
der
Täter
bei
der
Begehung
einer
Straftat
beeinträchtigt
war
oder
bleibt.
Typische
Formen
sind
Unterbringung
in
einer
psychiatrischen
Einrichtung
(forensische
Psychiatrie)
sowie
Unterbringung
in
einer
Entziehungsanstalt
oder
ähnlichen
Einrichtungen
zur
Behandlung
von
Suchtkrankheiten.
Darüber
hinaus
kann
die
Sicherungsverwahrung
angeordnet
werden,
wenn
trotz
einer
Straftat
eine
anhaltende
Gefährdung
der
Allgemeinheit
besteht
und
die
Verfestigung
dieser
Gefahr
nicht
durch
eine
Strafe
allein
ausgeräumt
ist.
oder
bis
zur
vollständigen
Besserung
bzw.
Risikoreduktion
dauern.
Entscheidungen
über
Maßregeln
erfolgen
im
Rahmen
des
Rechtsstaatsprinzips,
mit
entsprechenden
Rechtsmitteln
und
regelmäßigen
Überprüfungen,
um
eine
Entlassung
oder
Anpassung
der
Maßregel
zu
ermöglichen.
in
der
Praxis
vom
Gericht,
von
Fachärzten
und
von
Vollzugseinrichtungen
koordiniert
und
überwacht.