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Legalitätsprinzip

Legalitätsprinzip, auch als Prinzip der Gesetzmäßigkeit bezeichnet, ist ein Grundsatz des Rechtsstaats, nach dem staatliches Handeln grundsätzlich an geltendes Recht gebunden ist und Willkür ausgeschlossen bleibt. Es schafft Vorhersehbarkeit, Rechtssicherheit und begrenzt die Macht der Staatsorgane. Der Begriff wird in verschiedenen Rechtsbereichen verwendet, insbesondere im Strafrecht und im Verwaltungsrecht.

Im Strafrecht bedeutet das Legalitätsprinzip, dass staatliche Organe – insbesondere Polizei und Staatsanwaltschaft – Straftaten grundsätzlich verfolgen und

Im Verwaltungsrecht bedeutet das Legalitätsprinzip, dass Verwaltungsakten und Eingriffe in Rechte der Bürger an eine gesetzliche

Historisch erweist sich das Legalitätsprinzip als Kernbestandteil des Rechtsstaatsprinzips und ist im Grundgesetz sowie in vielen

Ermittlungen
aufnehmen
müssen,
sofern
Anhaltspunkte
vorliegen
und
kein
gesetzliches
Hindernis
besteht.
Dieses
Pflichtprinzip
kann
durch
das
Opportunitätsprinzip
relativiert
werden,
wonach
in
bestimmten
Fällen
von
einer
Verfolgung
abgesehen
oder
ein
Verfahren
eingestellt
werden
kann.
Die
konkrete
Abwägung
erfolgt
im
Rahmen
der
Strafprozessordnung
und
ihrer
gesetzlich
vorgesehenen
Ermessensspielräume.
Grundlage
gebunden
sind.
Eingriffe
in
Grundrechte
oder
sonstige
Verwaltungsakte
dürfen
nur
auf
Grundlage
von
Gesetzen
oder
Rechtsverordnungen
erfolgen.
Der
Grundsatz
steht
im
Zusammenhang
mit
dem
Vorbehalt
des
Gesetzes
und
der
allgemeinen
Bindung
der
Verwaltung
an
die
Rechtsordnung.
spezialgesetzlichen
Normen
verankert.
Es
dient
der
Rechtsklarheit,
schützt
vor
willkürlichen
Eingriffen
und
bildet
eine
Grundlinie
staatlicher
Legitimation
in
demokratischen
Gesellschaften.