Legalitätsprinzip
Legalitätsprinzip, auch als Prinzip der Gesetzmäßigkeit bezeichnet, ist ein Grundsatz des Rechtsstaats, nach dem staatliches Handeln grundsätzlich an geltendes Recht gebunden ist und Willkür ausgeschlossen bleibt. Es schafft Vorhersehbarkeit, Rechtssicherheit und begrenzt die Macht der Staatsorgane. Der Begriff wird in verschiedenen Rechtsbereichen verwendet, insbesondere im Strafrecht und im Verwaltungsrecht.
Im Strafrecht bedeutet das Legalitätsprinzip, dass staatliche Organe – insbesondere Polizei und Staatsanwaltschaft – Straftaten grundsätzlich verfolgen und
Im Verwaltungsrecht bedeutet das Legalitätsprinzip, dass Verwaltungsakten und Eingriffe in Rechte der Bürger an eine gesetzliche
Historisch erweist sich das Legalitätsprinzip als Kernbestandteil des Rechtsstaatsprinzips und ist im Grundgesetz sowie in vielen