schuldenrecht
Schuldenrecht, auch als Schuldrecht bezeichnet, ist ein Kernbereich des Zivilrechts, der die Rechtsbeziehung zwischen Gläubiger und Schuldner regelt. Es umfasst diejenigen Rechte und Pflichten, die aus Verträgen oder gesetzlichen Gründen entstehen, sowie die Folgen von Leistungsstörungen, Verzug oder Nichterfüllung. Im Mittelpunkt steht das Schuldverhältnis, also die wechselseitige Verpflichtung zur Leistung und zur Gegenleistung.
Der Schuldrecht wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in zwei Teile gegliedert: Allgemeines Schuldrecht (Allgemeiner Teil) und
Schuldrecht bildet die zentrale Grundlage des privaten Rechtsverkehrs in Deutschland und wirkt sich unmittelbar auf Verbraucher-