fahrlässiger
Fahrlässig ist ein deutsches Adjektiv, das eine Pflichtverletzung durch mangelnde Sorgfalt oder Unvorsichtigkeit bezeichnet. Die Komparativform fahrlässiger wird verwendet, um verschiedene Grade der Nachlässigkeit zu vergleichen, zum Beispiel in Formulierungen wie „ein fahrlässigerer Fehler“. Die zugehörige Substantivierung lautet Fahrlässigkeit und bezeichnet den Zustand oder das Maß an Nachlässigkeit.
Im Rechtswesen spielt Fahrlässigkeit eine zentrale Rolle. Allgemein bedeutet fahrlässig, dass jemand die gebotene Sorgfalt außer
Außerhalb des Rechts wird fahrlässig häufig in alltäglicher Sprache verwendet, um verkehrte oder leichtfertige Handlungen zu
See also: Fahrlässigkeit, Grobfahrlässigkeit, Fahrlässigkeit im Strafrecht.